12.09.2019 - 3.12 Glasfaserausbau der Stadt Oberhausen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Beigeordneter Jehn erläutert folgendes: Die erste Ausschreibung zum Glasfaserausbau an Schulen musste aufgehoben werden. Danach hat sich die Möglichkeit ergeben, ein neues Förderprogramm in den Blick zu nehmen, wodurch die Möglichkeit besteht, nicht die investiven Mittel des Haushaltes nutzen zu müssen, sondern eine einhundert prozentige Förderung des Landes nutzen zu können. Das ist das Ziel einer erneuten Ausschreibung, die von der OGM vorbereitet worden ist und die im Oktober 2019 auf den Markt gebracht werden könnte. Auf Basis der Angebotsergebnisse soll dann der Förderantrag gestellt werden. So besteht die Möglichkeit, den Glasfaserausbau komplett über das Förderprogramm abzudecken. Die 2,35 Mio. Euro, die aus dem investiven städtischen Haushalt zur Verfügung stehen, könnten dann für die Finanzierung der sog. aktiven Komponenten, also der Übergangskomponenten zwischen den Glasfasernetzen in den Straßen und den Schul- und Verwaltungsnetzen, verwendet werden, da diese nicht über das Förderprogramm förderfähig sind.

Herr Stadtv. Große Brömer zeigt sich erfreut, dass ein Breitbandausbau mit einer Förderquote von 100% möglich ist. Andererseits weist er darauf hin, dass diese Verzögerung absehbar war und dass die SPD-Fraktion bereits im Juli 2017, als über das Programm „Gute Schule" im Rat diskutiert worden ist, gewarnt und den Medienentwicklungsplan mit dem Gutachten zum Breitbandausbau kritisch betrachtet hat. So hat die SPD-Fraktion seinerzeit angeregt, dass den Schulen bis zu Fertigstellung des Glasfasernetzes andere Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Herr Stadtv. Große Brömer stellt dar, dass die Mittel für den Breitbandausbau glücklicherweise nicht dem Programm "Gute Schule", sondern dem Investitionshaushalt zugewiesen worden sind, da die 2,5 Mio. ansonsten seit zwei Jahren blockiert gewesen wären und den Schulen somit nicht zur Verfügung gestanden hätten.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss berät die Vorlage einstimmig zustimmend vor.

 

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