11.09.2019 - 6.5 Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Gerster-Schmidt erläutert den Antrag dahingehend, dass mit dieser Novellierung mehrheitliche Beschlüsse getätigt werden können, auch um Irritationen bei der Mittelvergabe zu vermeiden.

 

Anschließend trifft die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen den nachfolgenden Beschluss:

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt einvernehmlich, dass Förderungen von mehr als 2.000, - EUR (brutto) aus dem Verfügungsfonds künftig nach mehrheitlichem Beschluss - nicht mehr nach einstimmigem Beschluss - bewilligt werden können. So hat es der Beirat in seiner Sitzung am 17. Juni mehrheitlich beschlossen. Die beantragte Änderung lautet wie folgt (Änderung ist gekennzeichnet):

 

„4. Art und Höhe der Förderung

(3) Der Zuschuss pro Maßnahme ist auf eine Höchstsumme von 2.000 EUR (brutto) begrenzt. Eine Förderung oberhalb dieser Wertgrenze erfolgt nur, wenn die Durchführung der Maßnahme nach mehrheitlichem Beschluss des Vergabegremiums nach Ziffer (6.1) dieser Richtlinie im besonderen städtischen Interesse in Bezug auf den räumlichen Geltungsbereich nach Ziffer (1) dieser Richtlinie liegt. In begründeten Einzelfällen können Abweichungen bis maximal 10.000, - EUR (brutto) bewilligt werden."

 

 

Abschließend bedankt sich Frau Bezirksbürgermeisterin Dorothee Radtke bei den Anwesenden für die konstruktive Sitzung.