11.09.2019 - 6.3 Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach Ergänzung des Antrags durch Herrn Nakot einhergehend mit der Frage, warum derzeit die Abrissarbeiten stagnieren, teilt Herr Beigeordneter Motschull den Bezirksvertretern/innen zunächst die chronologische Abfolge von Antragstellung - 07.09.2016 - bis zum derzeitigen Stand - 15.06.2019 - mit.

Aus bauordnungsrechtlicher Sicht stellt die Baustelle keine Gefahrenquelle dar.

Eine Nachfrage bei der Bauherrin ist jedoch angedacht.

 

Auf Grund der gesetzlichen Änderungen im Bauordnungsrecht zum 01.01.2019 wird es zukünftig schwieriger derartige Sachverhalte zu bearbeiten.

 

Anschließend trifft die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen den nachfolgenden Beschluss:

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt einvernehmlich, dass die Verwaltung, mit dem Eigentümer des Gebäudes an der Falkensteinstraße 317 Kontakt aufnimmt und diesen dazu aufzufordert, die Gefahrenstelle zu beseitigen und die Abrissarbeiten unverzüglich wieder aufzunehmen und zeitnah zu beenden.