11.09.2019 - 3.4 Fällung städtischer Bäume

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Mehrere Bezirksvertreter/innen sprechen sich für die, unter Punkt 13 der Vorlage aufgezeigte Variante 4 aus.

 

Nachfragen zur Vitalität, der als Anlage zur Baumbereisung mitgelieferten Liste der Fällungen, beantwortet Herr Mühlenstädt, unter Hinweis darauf, dass es sich zu einem Großteil um Birken (sog. Pioniergehölz) handelt, welche den extremen Temperaturen des letztjährigen und diesjährigen Sommer, zum Opfer fielen. Ein Großteil der Fällungen dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit.

 

Auf Nachfrage von Herrn Karschti, was mit dem daraus vorhandenen Holz geschieht, wird durch Herrn Mühlenstädt mit der OGM GmbH geklärt und zur Niederschrift nachgereicht.

 

Nachfolgende Informationen teilt die OGM GmbH hierzu mit:

 

 Das Holz der gefällten Straßenbäume, Bäume in Parkanlagen und auf städt. Grundstücken wird zu zwei zentralen Sammelstellen vorgeliefert. Es wird nicht zu Brennholz aufgearbeitet, da dies zu kostenintensiv wäre.

 

 Das Stammholz und Teile des Kronenholzes werden dort zwischengelagert und mehrmals jährlich von einer Fachfirma mittels Großhäcksler zerkleinert und abgefahren. Das anfallende Häckselgut wird danach in Heizkraftwerken energetisch verwendet.

 

 Teilweise wird das Kronenholzes auch vor Ort gehäckselt, abtransportiert und ebenfalls zwischengelagert. Auch dieses wird ca. 2 x jährlich von einer Fachfirma abgefahren und an Heizkraftwerke geliefert.

 

 Die Zwischenlagerung des Holzes erfolgt auf den Betriebshöfen der OGM GmbH. Hier herrscht ein stetiger Verkehr von Arbeitsmaschinen und LKW `s. Eine Abholung des Holzes von Kleinabnehmern ist schon aus Sicht der Arbeitssicherheit problematisch. Zudem müsste noch Aufsichtspersonal abgestellt werden, sodass zusätzliche Kosten entstehen würden. Weiterhin würde der Betriebsablauf durch die Privat-PKW`s nachhaltig gestört.

 

 Zudem müsste das Holz vorab von den Kleinabnehmern zerkleinert, also zersägt werden, sodass es überhaupt transportable würde. Dazu müssten die Stämme einzeln gelagert und dürften nicht auf Poltern gestapelt werden. Lärmbelästigung und ein hohes Unfallrisiko wären die Folge.

 

 Holzhäcksel wird auch auf Beete in städtischen Grünanlagen und Friedhöfen zur Abdeckung verwandt. Ein Verkauf an Kleinabnehmer erfolgt aus den genannten Gründen auch hier nicht.

 

Im Stadtwald kann Stammholz zur Selbstwerbung und Aufarbeitung zu Brennholz nach wie vor Bürgern erworben werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt zunächst einvernehmlich die unter Punkt 13 der Vorlage genannte Variante 4 der Vorlage und anschließend den gesamten Inhalt der Beratungsvorlage.

 

 

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Anlagen zur Vorlage