11.09.2019 - 5.1 Einrichtung eines on-Demand-Verkehrs in Oberhau...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Sander (StOAG) erläutert das On-Demand Prinzip anhand eines Power-Point Vortrags, der als Anlage der Niederschrift beigefügt ist. (Nur Online)

 

Hinsichtlich des Testgebiets und der Testdauer im Oberhausener Norden empfinden verschiedene Bezirksvertreter/innen (Frau Laß, Frau Gerster-Schmidt und Herr Blanke) das Testgebiet als nicht ausreichend und die angedachte Testdauer von zwei Jahren als zu lange.

 

Herr Sander teilt daraufhin mit, dass eine Ausweitung des Gebiets auf das gesamte Stadtgebiet durchaus vor Ablauf der zweijährigen Testphase stattfinden kann. Die Ausweitung und Verkürzung der Testphase ist letztendlich abhängig von der Inanspruchnahme des On-Demand Verkehrs.

 

Auf Nachfragen von Herrn Bruckhoff teilt Herr Sander mit, dass es keine Fahrten über das Stadtgebiet hinaus geben wird. Vielmehr soll eine gute Erreichbarkeit der zentralen ÖPNV Punkte im Stadtgebiet erzielt werden.

Eine App zur Nutzung ist für verschiedene Betriebssysteme für die Handynutzung vorgesehen.

 

Frau Gerster-Schmidt möchte wissen, ob bei Nutzung des On-Demand-Verkehrs eine zusätzliche Entrichtung eines Ticketpreises, bei Nutzung eines Schnellbusses, anfällt.

Herr Sander erklärt hierzu, dass das On-Demand-System zunächst als „On-Top" Angebot zu werten ist. Eine endgültige Klärung des Ticketing steht noch aus. Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das On-Demand-System, welches in der Stadt Duisburg praktiziert wird, nicht für Oberhausen adaptierbar ist.

 

Einen Wettbewerb zu dem Taxi- und Mietwagengeschäft sieht Herr Sander, reflektierend auf eine Nachfrage von Herrn Hoff, auf Grund unterschiedlicher Kriterien bei der Inanspruchnahme der beiden Fahrzeugtypen, nicht. Außerdem kann die Fahrtstrecke bei der Nutzung des On-Demand-Systems nicht verändert werden.

Abschließend erklärt Herr Sander, auf Nachfrage von Herrn Köhler, dass das On-Demand-System weitestgehend automatisiert läuft und die Leitstelle der StOAG nur marginal eingebunden ist.

 

Anschließend nimmt die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Beschluss

 

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Anlagen