11.09.2019 - 3.2 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
- Datum:
- Mi., 11.09.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt einvernehmlich und ohne vorherige Wortmeldung, die Dringlichkeitsentscheidung vom 03.07.2019 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW.
Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und das Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Herr Hoff gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
1. Ein zweistämmiger Ahorn und eine Robinie an der Bonmannstraße im Bereich des nördlichen Gehölzstreifens am Wendehammer können entfernt werden, da an der unter dem Gehölzstreifen verlaufenden Druckrohrleitung Untersuchungen für das Pumpwerk Lirich erfolgen müssen.
2. Ein Ginkgo an der Saarstraße 70 kann für die Reparatur einer Fernwärmeleitung im Gehwegbereich entfernt werden.
3. Für die gefällten Bäume an der Bonmannstraße sollen eine Blutbuche und eine Sommerlinde im Bonmannpark als Ersatz gepflanzt werden.
4. Für den gefällten Ginkgo soll ein Amberbaum an Ort und Stelle als Ersatz gepflanzt werden.
