04.09.2019 - 2.3 Etablierung eines Fachbereiches 3-2-30/Leistung...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

Herr Bohnes erläutert, dass nahezu die Hälfte der 150 Mitarbeiter der Sozialverwaltung im Fachbereich 3-2-50/existenzsichernde Leistungen tätig sind und dort zahlreiche wichtige Themen bearbeiten. Da dieses hohe Anforderungen, insbesondere in der Leitungsebene darstellt, ist es zweckmäßig, den sehr großen Fachbereich in zwei Fachbereiche zu gliedern.

Im Ergebnis bedeutet dieses eine Umwidmung einer bereits vorhandenen Planstelle in eine Fachbereichsleiterstelle.

Frau Willing-Spielmann bittet um Mitteilung, ob die Stellenbesetzung der 2,5 Stellen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) bereits erfolgt ist.

Herr Bohnes erläutert hierzu, dass durch die Änderungen im BTHG für Menschen in besonderen Wohnformen (ca. 300 bis 500 Personen) die bisherige Betreuung durch den Landschaftsverband ab 2020 durch die Grundsicherungsbehörde wahrgenommen wird. Dieses stellt für die Kommune und für die Träger eine große Herausforderung dar. Um eine Umsetzung ohne Leistungsunterbrechung für die betreuten Menschen gewährleisten zu können, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 08.07.2019 die Einrichtung von 2,5 Stellen genehmigt. Hiervon ist bereits eine Stelle besetzt. Weitere Stellen stehen vor der Besetzung.

Frau Hansen informiert zudem, dass sich auf der Internetseite des LVR Hinweise und anschauliche Videos zum neuen BTHG in einfacher Sprache befinden.

 

Reduzieren

Beschluss

Der Sozialausschuss nimmt die Drucksache M/16/4998-01 zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage