04.09.2019 - 4.4 Antrag auf Sachstandsbericht der Fraktion DIE L...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Bohnes teilt mit, dass im Bereich 3-2/Soziale Angelegenheiten das Beistandsrecht wunschgemäß durch entsprechende Aushänge, Hinweise in Formularen, Hinweise im Hauptantrag sowie Hinweise durch die Sachbearbeiter in persönlichen Beratungsgesprächen umgesetzt wurde.

Herr Pusch ergänzt, dass sich dieser Antrag vornehmlich an das Jobcenter richtet.

Herr Weinand teilt mit, dass im Jobcenter seit zwei Jahren Wartezonen-Bildschirme vorhanden sind, mit denen eine entsprechende Information zum Beistandsrecht gegeben wird. Diese Vorgehensweise hat sich bereits im letzten Jahr etabliert. Bezüglich der Änderung von Bescheiden teilt er mit, dass die Zentrale der Bundesanstalt für Arbeit (BA) gebeten wurde einen entsprechenden Hinweis auf das Beistandsrecht aufzunehmen. Neukunden werden im persönlichen Gespräch sowie auch in Folgeprozessen auf das Beistandsrecht hingewiesen. Den Flyern für Neukunden wurde nunmehr ein Einleger mit Hinweis auf das Beistandsrecht hinzugefügt.

 

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Beschluss

Der Sozialausschuss nimmt die Drucksache A/16/4967-01 zur Kenntnis.

 

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