03.09.2019 - 2 Aktuelle Informationen

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Beratung

Herr Beigeordneter Motschull teilt zur aktuellen Presseberichterstattung zur vorrübergehenden Schließung des Solebads im Revierpark Vonderort mit, dass er hiervon erstmalig in der Beiratssitzung der Freizeitmetropole Ruhr GmbH (FMR) am 02.09.2019 erfahren hat. Demnach seien massive bauliche Probleme aufgetreten, unter anderem Risse, gesprungene und abgelöste Kacheln etc. Eine komplette Schadenfeststellung durch einen Gutachter  inklusive einer Kostenermittlung soll nach der Trockenlegung des Bades erfolgen. Herr Stadtverordneter Wischermann bewertet die Schäden als Spätfolgen einer mangelhaften Bauausführung durch die damals beauftragte Baufirma, die jedoch mittlerweile insolvent ist, so dass Regressansprüche der FMR bzw. der Stadt Oberhausen wohl ins Leere laufen werden. 

 

Herrn Beigeordneten Motschull wird durch Herrn Bürgermeister Broß im Namen des Sportausschusses der Dank aller Mitglieder für fast ein Jahrzehnt hervorragender Zusammenarbeit ausgesprochen. Dazu wird ein Fußball mit den Unterschriften der Anwesenden übergeben. Auch der Vizepräsident des Stadtsportbundes Oberhausen (SSB), Herr Kenzer, schließt sich diesem Dank an und übergibt Herrn Beigeordneten Motschull ein Abschiedsgeschenk.

 

Im Zuge der Behandlung des TOP 3.4 berichtet Herr Stadtverordneter Nakot darüber, dass seitens von Vereinen an ihn herangetragen wurde, dass Veranstaltungen auf Sportanlagen im Gegensatz zur bisherigen gängigen Praxis neuerdings bereits um 22 Uhr beendet werden müssen. Herr Stadtverordneter Kösling ergänzt, dass eine Genehmigung der Veranstaltung selbst, insbesondere das Abspielen von Musik, bereits jetzt schon aus immissionsrechtlichen Gründen grundsätzlich nur bis 22 Uhr durch die Ordnungsbehörde erteilt wird. Die Problematik liege mehr darin, dass aktuell auch Schankgenehmigungen bis 22 Uhr begrenzt werden bzw. - wie zuletzt passiert - bereits erteilte Schankgenehmigungen bis 23 oder 24 Uhr dann zwei Tage vor der Veranstaltung auf 22 Uhr reduziert wurden. Dies führt zu massiven Attraktivitätsverlusten von Vereinsveranstaltungen und damit verbunden natürlich zu Einnahmeverlusten für die Vereine. Es wird daher darum gebeten, zu einer der nächsten Sportausschusssitzungen einen Vertreter des Bereichs 2-4/Öffentliche Ordnung einzuladen, der zu der Gesamtproblematik Stellung nimmt. Hierbei sollen auch die möglichen Ausnahmeregelungen nach der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung sowie die Berücksichtigung von kulturellen und Traditionsveranstaltungen mitbetrachtet werden.