08.07.2019 - 5 Wahl eines Beigeordneten für das Dezernat Bürg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz stellt auch an dieser Stelle zunächst die Frage, ob jemand beabsichtigt, der offenen Abstimmung zu widersprechen. Er stellt fest, dass ist nicht der Fall.

Vorgeschlagen für das Dezernat 4 ist Herr Jehn, der nach Auswertung der insgesamt fünf Bewerbungen durch den Bereich 4-1 als einziger die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllt und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen konnte.

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Beschluss

Rat der Stadt wählt mit großer Mehrheit, mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der FDP im Rat, BOB im Rat und der Stimme des Oberbürgermeisters jedoch gegen die Stimmen der LINKE LISTE Fraktion und der Ratsgruppe Offen für Bürger sowie bei Enthaltung der Stadtv. Frau Walther die nachfolgend genannte Person zum Beigeordneten für das Dezernat Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Personal und IT:

 

"Der Rat der Stadt wählt

 

     Herrn Michael Jehn

 

unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten der Stadt Oberhausen. Die Ernennung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Der Rat der Stadt weist im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Herrn Jehn den Geschäftskreis Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Personal und IT (Dezernat 4) zu.

 

Die Besoldung richtet sich gem. Eingruppierungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 4 Landesbesoldungsordnung."

OB Schranz überreicht nach Zustimmung durch die Bezirksregierung Düsseldorf auch Herrn Jehn bereits heute die Ernennungsurkunde und gratuliert ihm herzlich.

Beig. Jehn bedankt sich für das breite Vertrauen und versichert, sich mit Kräften nach bestem Wissen und Gewissen für die neue Aufgabe einzusetzen.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4885&TOLFDNR=134188&selfaction=print