08.07.2019 - 17 4. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Beig. Motschull berichtet, dass es Anfang des Jahres Gesprächsrunden mit den in der Vorlage öffentlich erwähnten Vertreterinnen und Vertretern, dem Einzelhandelsverband und der Verwaltung gab. Die Bemühungen für das nächste Jahr gehen dahin, einen Konsens zu erzielen, die Sonntagsöffnungszeiten möglichst in einer Vorlage darzustellen. Das jetzige Verfahren ist noch der neuen Rechtlage und Rechtsprechung geschuldet. Damit wurden gute Erfahrungen gemacht, denn keiner der Sonntage wurde rechtlich angegriffen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters -fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE LISTE Fraktion und der Stimme der Stadtv. Frau Walther sowie bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „4. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2019“."

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Anlagen zur Vorlage