08.07.2019 - 31 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass die Drucksache aufgrund techn. Schwierigkeiten in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen dieser in der kommenden Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung und Durchführung der Tiefbaumaßnahmen

L 215 Weierstraße im Jahr 2019 sowie die Maßnahme K 1 Falkensteinstraße im Jahr 2020

im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie

des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-

Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die

Bezirksregierung Düsseldorf.

 

Die Maßnahmen sind Bestandteil des Haushaltsplanes 2019 bzw. der Investitionsplanung

für das Jahr 2020.

 

Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition  Bezeichnung Betrag in EUR

560012010100055 KIF L 215       785200 AiB Tiefbau    50.000,00             

 Weierstraße          maßnahmen

560012010100060 KIF K 1        785200 AiB Tiefbau  900.000,00             

 Falkensteinstraße    maßnahmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4885&TOLFDNR=134158&selfaction=print