08.07.2019 - 37.1 Grüne Ratsfraktion: Plastikmüll auf Stadtfesten...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 37.1
- Sitzung:
-
38. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 08.07.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Fraktion DIE GRÜNEN
- Bearbeitung:
- Armin Röpell
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
OB Schranz ruft zur gemeinsamen Beratung den Antrag der Grünen Ratsfraktion Drucksache Nr. A/16/4661-01 und den Änderungsantrag der Gruppe BOB im Rat Drucksache Nr. A/16/4798-01auf. Im Umweltausschuss wurde vorgeschlagen, das Wort Einweggeschirr durch Plastikeinweggeschirr zu ersetzen.
Nach Wortbeiträgen von Stadtv. Blanke, Stadtv. Runkler und Stadtv. Bruckhoff zieht Letztgenannter die Textziffern eins und vier seines Antrages zurück.
OB Schranz lässt daraufhin mit dem Einverständnis der Ratsmitglieder zuerst einzeln über die Textziffern zwei und drei des Änderungsantrags der Gruppe BOB im Rat, Drucksache Nr. A/16/4798-01 abstimmen. Danach erfolgt die Abstimmung über den so geänderten Antrag der Grünen Ratsfraktion unter Berücksichtigung des Änderungsvorschlages aus dem Umweltausschuss. Die Abstimmungsergebnisse sind bei den einzelnen Tagesordnungspunkten hinterlegt.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:
"1. Die Verwaltung wird aufgefordert, für Feiern in Oberhausen die Voraussetzungen zu schaffen, dass genehmigungspflichtige Veranstaltungen und Veranstaltungen, die die Stadt Oberhausen ausrichtet und an denen die Stadt oder eine ihrer Tochtergesellschaften beteiligt sind, Plastikeinweggeschirr zugunsten von Pfandsystemen und/oder ökologisch abbaubares Besteck genutzt wird.
Ferner sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, dass der § 4 (3) der Volksfestsatzung vom 14.01.2013 (§4 Verkehrssicherungspflicht, Reinigungspflicht, Haftung) von den Imbiss- und Verzehrbetrieben bei den o.g. Veranstaltungen eingehalten und deren Einhaltung kontrolliert wird.
Bei Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an öffentlichen Straßen sind - soweit noch nicht geschehen - ebenfalls geeignete Auflagen zu formulieren, um regelmäßig den Einsatz von Plastikeinweggeschirr und sonstigen Einwegmaterialien zu vermeiden.
Die bestehenden Satzungsvorschriften sind unter dem Aspekt zu überprüfen, ob ihre Formulierungen dem heutigen Bewusstsein der Bevölkerung zur Vermeidung von Plastikmüll angemessen und dem heutigen Stand der Nutzung alternativer Materialien entsprechen.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob in Bezug auf Punkt 1 ein umfassendes Handlungskonzept „Mehrweggeschirr, Mehrweggläser und Mehrwegbesteck auf Stadtfesten und Großveranstaltungen“ erarbeitet werden kann."
