08.07.2019 - 15 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer am 29.05.2019 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

„ Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied

  Wolfgang Große Brömer 

gem. § 60 Abs. 1, S. 2 GO NW folgende Entscheidung:

In Ergebnis- bzw. Finanzplan für das Haushaltsjahr 2019 werden für EDV-Beratungsleistungen im Rahmen des Projektes „Neuordnung OGM“ bei Auftrag 950015041400 (OGM GmbH), Sachkonto 543 141 (Aufw. f. Wirtsch.- und EDV-Beratung) außerplanmäßig Mittel in Höhe von 198.500,-- € bereitgestellt.

Deckungsvorschlag:

Deckung in Höhe von 198.500,-- € durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit“

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4885&TOLFDNR=134112&selfaction=print