04.07.2019 - 3.1 Antrag auf Sachstandsbericht der Fraktion DIE L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
33. Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 04.07.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Die LINKE.LISTE Fraktion
- Bearbeitung:
- David Driever
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Zu den TOPS hat Herr Hegener wie folgt Stellung bezogen:
An folgenden Schulen der Sek 1 wurde das Gemeinsame Lernen eingerichtet:
Schule | Plätze | Vergebene Plätze 2019/20 laut Beschluss der Regionalkonferenz |
Gesamtschule Osterfeld | 18 | 19 |
Heinrich-Böll-Gesamtschule | 18 | 14 |
Fasia-Jansen-Gesamtschule | 18 | 15 |
Anne-Frank-Realschule | 12 | 12 |
Theodor-Heuss-Realschule | 12 | 12 |
Friedrich-Ebert-Realschule |
| / |
Zusätzlich werden zwei zielgleich beschulte Kinder im Jahrgang 5 des Heinrich-Heine-Gymnasiums eingeschult.
Besetzung:
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an allgemeinen Schulen werden bei der Berechnung des Grundstellenbedarfs mit der Relation der allgemeinen Schule berücksichtigt:
Relation „Schülerinnen und Schüler je Stelle“
Realschule 20,94
Gymnasium 19,88
Gesamtschule 19,32
Die Sonderpädagogische Expertise ist eine zusätzliche Zuweisung.
Inklusion ist Aufgabe der allgemeinen Schule, die sonderpädagogischen Stellen kommen dazu.
Ein unmittelbarer Rückschluss von den Schülerzahlen zur sonderpädagogischen Besetzung ist nicht mehr zu ziehen.
Kontingent 2 - Sonderpädagogen
Die Förderschulen wurden auf Wunsch des MSB so besetzt, dass sie handlungsfähig sind.
Unterbesetzungen an Förderschulen führen zu Unterrichtskürzungen.
Die Absicherung des Unterrichts an Schulen des Gemeinsamen Lernens ist grundsätzlich durch die Lehrkräfte der allgemeinen Schule abgesichert.
Bei Reduzierung der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen reduziert sich ausschließlich die fachliche sonderpädagogische Begleitung.
Wie viele Sonderpädagogen fehlen?
Das LEV zum 01.08.2019 ist noch nicht ausgewertet.
Im LEV Stand 16.05.2019 wurden 25% der Stellen besetzt.
Neue Zahlen finden sich jeweils auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf unter „Lehrkräfteeinstellung“.
Um diese Lücken auszugleichen, hat das Ministerium durch die Bereitstellung der folgenden beiden Kontingente reagiert:
Kontingent 3
Diese Stellenanteile erhalten die Schulen ausschließlich bedarfserhöhend für den Mehraufwand an zieldifferenter Förderung. Insgesamt in den vergangenen 2 Jahren fast 8 Stellen (7,98).
Kontingent 4 - Multiprofessionelle Teams
Multiprofessionelle Teams: In Summe: 9 Stellen.
Diese Stellen werden ab Klasse 5 aufsteigend auf die Berechnung der sonderpädagogischen Ressource angerechnet.
Die Verteilung wurde im Mai in der Kontingentkonferenz von allen Schulaufsichten und Personalräten so beschlossen, wie sie jetzt umgesetzt wird.
Die Inklusionskoordinatoren, die Inklusionsfachberaterin und die Schulaufsicht werden nach den Sommerferien auf die Schulen zugehen, um Unterstützungsmöglichkeiten anzubieten (Fortbildung, Vernetzung, Dienstbesprechungen).
Es sollen Ideen entwickelt werden, um werbewirksam zu zeigen, dass Oberhausen sich über neue Lehrerinnen und Lehrer freut. Angedacht ist etwas ein „Kulturpaket“.
Der Sachbericht wird ohne Wortmeldung zur Kenntnis genommen.
