20.05.2019 - 3 Anträge auf Abberufung der Beigeordneten Frau E...

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Beratung

OB Schranz berichtet, dass ihm am 3. April ein schriftlicher, von 43 Stadtverordneten der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen unterzeichneter Antrag zur Abberufung der Beigeordneten Elke Münich gemäß § 71 Absatz 7 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zugegangen ist. Gleichzeitig beantragen die unterzeichnenden Stadtverordneten, dass der Rat der Stadt Oberhausen die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieses Beschlusses gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung beschließen möge, sofern die Abberufung der Beigeordneten beschlossen wird. Sie beantragten zudem, unter Bezugnahme auf § 2 Abs. 1 der GeschO, die Angelegenheit auf die Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt am 20.05.2019 zu setzen.

Gemäß § 71 Absatz 7 Satz 2 GO NRW kann ein Antrag auf Abberufung einer/eines Beigeordneten nur von der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates gestellt werden. Diese Zahl wird durch die 43 Unterzeichnenden überschritten, so dass diese Voraussetzung erfüllt wird.

Zu den formalen Voraussetzungen gehört gemäß § 71 Absatz 7 Satz 3 GO NRW auch, dass zwischen dem Eingang des Antrages (hier am 3. April) und der Sitzung des Rates (hier am 20. Mai) eine Frist von mindestens sechs Wochen liegen muss. Auch diese Voraussetzung ist erfüllt. Daher ist der Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen und heute zur Abstimmung zu stellen.

Der Beschluss über die Abberufung einer/eines Beigeordneten bedarf gemäß § 71 Absatz 7 Satz 5 GO NRW einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates; der Oberbürgermeister ist stimmberechtigt. Die erforderliche Mehrheit beträgt somit mindestens 41 Stimmen.

Auch für die Beschlussfassung über die Anordnung der sofortigen Vollziehung bedarf es -ebenso wie für die Beschlussfassung über die Abberufung- einer Mehrheit von zwei Dritteln  der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates, d. h. auch hier mindestens 41 Stimmen.

Über den Antrag auf Abberufung ist gemäß § 71 Absatz 7 Satz 4 GO NRW ohne Aussprache abzustimmen. Gleiches gilt für den Antrag zur Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Bei beiden Entscheidungen handelt es sich um ein Beschlussverfahren im Sinne des § 50 Abs. 1 GO NRW. Das bedeutet, für eine geheime Abstimmung bedarf es eines Quorums von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Rates.

Aufgrund der Formulierung „mindestens" im § 50 Abs. 1 Satz 5 bedarf es für eine geheime Abstimmung einer Beantragung durch mindestens 13 Mitglieder des Rates.

OB Schranz fragt daher, ob von mindestens 13 Stadtverordneten der Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird.

Er stellt fest, das dies nicht der Fall ist.

Stadtv. Koch weist darauf hin, dass aus der Vorlage hervorgehe, die Abberufung habe keine finanziellen Konsequenzen.

OB Schranz teilt mit, dass er über die finanziellen Konsequenzen die Fraktionen und Gruppen ausführlich im Ältestenrat unterrichtet hat und lässt getrennt über die Textziffern eins und zwei der Verwaltungsvorlage abstimmen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst ohne Aussprache mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion, der FDP im Rat, der Ratsgruppe Offen für Bürger und der Stimme der Stadtv. Frau Walther (9 Stimmen) und mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN, der Gruppe BOB im Rat und der Stimme des Oberbürgermeisters (51 Stimmen) und damit mit der gemäß § 71 Abs. 7 Satz 5 GO NRW erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder folgenden Beschluss über die Textziffer 1 und damit die Abberufung der Frau Beigeordneten Elke Münich:

 

1. Frau Beigeordnete Elke Münich, Leiterin des Dezernates 3/ Familie, Bildung, Soziales, wird     abberufen.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst ohne Aussprache mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion, der FDP im Rat, der Ratsgruppe Offen für Bürger und der Stimme der Stadtv. Frau Walther (9 Stimmen) und mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN, der Gruppe BOB im Rat und der Stimme des Oberbürgermeisters (51 Stimmen), das bedeutet mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder folgenden Beschluss über die Textziffer 2 und damit die sofortige Vollziehung des Beschlusses über die Abberufung der Frau Beig. Elke Münich gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung:

 

2. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses über die Abberufung der Frau Beigeordneten Elke Münich wird gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

Wie bereits angekündigt, unterbricht OB Schranz die Ratssitzung an dieser Stelle um 15:25 Uhr und eröffnet sie wieder um 15:35 Uhr.

 

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Anlagen zur Vorlage