20.05.2019 - 24.6 Antrag gemäß § 4 der Geschäftsordnung der Frakt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist auf folgende Änderung des Beschlussvorschlages hin, die im Planungsausschuss einstimmig zustimmend vorberaten wurde:

Der dritte Absatz wird gestrichen und in die Begründung aufgenommen. Zudem wird der erste Absatz um das Wort „ergebnisoffen“ nach dem Wort „Verwaltung“ ergänzt.

Stadtv. Dr. Goeke trägt die Idee vor, die Ergänzung „als sogenannte geschützte Radfahrstreifen“ in den ersten Absatz mit aufzunehmen. Im Planungsausschuss wurde daruf hingewiesen, dass der Gedanke mindestens in die Prüfung einfließen wird.

Stadtv. Emmerich geht davon aus, dass die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen in den gesamten weiteren Prozess eingebunden wird.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss, der der BezV Alt-Oberhausen in der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben ist:

 

"Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung ergebnisoffen zu prüfen, ob die Maßnahme „Radverkehrsförderung Bebel-/Concordiastraße“ auf die gesamte Concordiastraße - in Fahrtrichtung Lirich- und auf die Bebelstraße - im 4-spurigen Bereich - ausgeweitet werden kann.

 

Fördermöglichkeiten, z. B. im Rahmen vom „Brückenschlag“ sollen ebenfalls geprüft werden. Die Vorstellung der Ergebnisse soll im Planungsausschuss am 02. Juli 2019 erfolgen.

 

Die Radwege sollen auf der Concordiastraße und Bebelstraße als sogenannte „geschützte Radfahrstreifen“ mit optischer und gestalterischer Trennung vom Autoverkehr auf jeweils einer der jetzigen Autofahrspuren angelegt werden.

Unser Antrag wurde zusammen mit dem ADFC Oberhausen entwickelt, daher sollen die Details der Ausführung in Zusammenarbeit mit dem ADFC Oberhausen erarbeitet werden."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4864&TOLFDNR=132986&selfaction=print