20.05.2019 - 24.3 Grüne Ratsfraktion: Mobilitätsstation zur Förde...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft gemeinsam mit dem Antrag der Grünen Ratsfraktion unter TOP 24.3 den Änderungsantrag der Gruppe Offen für Bürger zum Antrag der Grünen Ratsfraktion zur Beratung auf.

Stadtv. Karschti hält eine Ausweitung auf alle Stadtteile für den richtigen Weg.

OB Schranz hinterfragt, ob es nicht ausreicht, den Prüfauftrag zunächst auf einen Stadtteil zu beschränken.

Stadtv. Axt weist mit Blick auf den Änderungsantrag darauf hin, dass die Radstation am Hauptbahnhof mit der Reparatur von Rädern ganz andere Aufgaben hat, als eine Mobilitätsstation. Eine solche Kombination hat zudem keine Aussicht auf eine Förderung.

Stadtv. Nowak merkt an, dass bei der Radstation bereits entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sind. Angeboten wird auch ein umfangreiches Kartenmaterial für Radtouren. Was fehlt, sind Straßenkarten von Oberhausen.

Stadtv. Real macht deutlich, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt. Dieser fordert nicht, dass sofort in allen drei Stadtteilen Mobilitätsstationen aufgebaut werden müssen.

Stadtv. Blanke zeigt mit Verweis auf seinen Antrag auf, dass die dort beschriebenen Projekte förderfähig sind. Das ist bei der Radstation nicht der Fall. Vorstellen könnte er sich, in Alt-Oberhausen als Pilot zu starten, um dann später in Sterkrade, Holten etc. weitere Stationen einzurichten.

OB Schranz lässt über den so geänderten Antrag der Grünen Ratsfraktion abstimmen. Das Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag der Ratsgruppe Offen für Bürger ist unter TOP 24.3.1 hinterlegt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen auf der Grundlage des Landesförderprogramms „Emissionsarme Mobilität“, zunächst im Innenstadtbereich von Alt-Oberhausen eine Mobilitätsstation und evtl. später weitere Mobilitätsstationen in den einzelnen Stadtteilen eingerichtet werden können.

Bei dieser Prüfung ist besonderes Augenmerk darauf zu richten, ob der laufende Betrieb auch über die neu eröffneten Möglichkeiten der personellen Absicherung durch das Teilhabechancengesetz gesichert werden kann."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4864&TOLFDNR=132983&selfaction=print