20.05.2019 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 37. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2014/2020 und begrüßt alle sehr herzlich, darunter die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne und insbesondere die Zuhörerinnen und Zuhörer, die am Planspiel Kommunalpolitik teilnehmen, sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Erdas. Aufgrund der Tatsache, dass mehr als 30 Schülerinnen und Schüler an der Ratssitzung teilnehmen, wurde vor dem Ratssaal die Möglichkeit geschaffen, die Sitzung zu verfolgen. OB Schranz stellt das Einverständnis der Mitglieder fest.

Entschuldigt für die heutige Ratssitzung sind Frau Beig. Münich und Frau Stadtv. Marx.

 

Anwesend zu Beginn der Sitzung sind demnach 60 Mitglieder des Rates. Der Rat ist beschlussfähig.

 

OB Schranz gratuliert Herrn Stadtv. Dröhne zu seinem Geburtstag.

 

Die Einladung ist den Mitgliedern des Rates am 10.05.2019 form- und fristgerecht zugeleitet worden.

Vorab übermittelt worden sind die Unterlagen zur Bauleitplanung.

 

Nachgereicht werden mussten die Drucksachen Nrn. B/16/4728-01 (TOP 9) im öffentlichen und B/16/4722-01 (TOP 5) im nichtöffentlichen Teil. Das wurde auch bereits im Rahmen der Beratung zur Vorbereitung der Ratssitzung im Ältestenrat angekündigt.

 

Im Ratsinformationssystem wurden beide Vorlagen am Freitag freigegeben und in Papierform nachgereicht.

 

Die Verwaltung zieht die Drucksache B/16/4597-01 zum Entwicklungskonzept für Gemeinschaftsunterkünfte in Oberhausen im Anschluss an die Diskussion im Finanz- und Personalausschuss (FPA) zur Beschlussfassung für die heutige Ratssitzung zurück. Es wurde deutlich, dass die Aufbereitung des im FPA angeregten Vorschlags zuvor mit den sozialpolitischen Sprechern besprochen und sodann auf einen der nächsten Beratungsgänge verschoben werden muss.

Nach Erstellung der Einladung fristgerecht eingegangen ist:

Im öffentlichen Teil die Drucksache

- A/16/4735-01/Resolution Die LINKE.LISTE – Die GRÜNEN – fraktionslose Stadtv. Frau Walther

Erhaltung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA

Der Antrag ist auf der Tagesordnung bisher unter TOP 24.7 neu vorgesehen.

OB Schranz weist darauf hin, dass der Rat einen Tagesordnungspunkt durch Geschäftsordnungsbeschluss ablehnen kann, wenn der Antrag nicht in den konkreten Aufgabenbereich der Gemeinde fällt oder es sich um Vorschläge handelt, die allgemeinpolitische Fragen betreffen. Kommunale Resolutionen des Rates gegen gesetzgeberische Vorhaben wird man allenfalls als zulässig einstufen können, wenn sie sich nicht nur allgemein gegen das Gesetzgebungsverfahren wenden, sondern einen spezifischen örtlichen Bezug zur Situation in der jeweiligen Gemeinde herstellen.

Er fragt daher den Rat, ob er sich mit der Angelegenheit befassen möchte oder nicht.

Stadtv. Große Brömer sieht eine Ortsbezogenheit nicht nur aufgrund der in Oberhausen ansässigen Geschäftsstelle.

OB Schranz stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen/Bedenken gegen eine Beratung gibt, die nunmehr unter TOP 24.7 erfolgen wird.

 

Er teilt weiter mit, dass am 10.05.2019 per E-Mail eine nicht unterzeichnete Fassung eines Antrags der Ratsgruppe Offen für Bürger zur Einberufung/Bildung eines Arbeitskreises der Politik zur Erstellung von Bewertungskriterien für die Arbeit von Dezernenten und ihren Dezernaten eingegangen ist. Hierüber wurde dann auch in der letzten Sitzung des Ältestenrates gesprochen. Dem Antragsteller wurde nahegelegt, den Antrag nicht aufrecht zu erhalten, da sich es sich bei dem Antragsbegehren nicht um eine Ratsangelegenheit handelt, sondern um eine Angelegenheit, die zumindest weitgehend in die Personal- und Organisationshoheit des Oberbürgermeisters fällt. Ein in diesem Zusammenhang gefasster Beschluss müsste beanstandet werden. Ferner behandelt die Begründung umfassend die auf der Tagesordnung für die heutige Sitzung vorgesehene Abberufung von Frau Münich. Der Antragsteller ist dem Begehren aus dem Ältestenrat nicht gefolgt. Vielmehr ist am 16.5.2019 eine unterzeichnete schriftliche Fassung des Antrags in der Stadtkanzlei eingegangen. Das am 10.05.2019 in der Stadtkanzlei eingegangene Dokument entsprach nicht den Vorgaben des § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung, da es an der Schriftlichkeit mangelte, denn das Dokument war nicht unterzeichnet. Insofern wurde der Antrag als Entwurf bewertet. Der sodann am 16.05.2019 eingegangene unterzeichnete Antrag ist verfristet. Die sich aus § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung ergebende Frist („…bis spätestens sieben Tage vor Sitzungstermin…“) ist offensichtlich nicht gewahrt.

Aus diesen Gründen hat OB Schranz den Antrag nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Eine Erweiterung der Tagesordnung durch Ratsbeschluss in der Sitzung (§ 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW) kommt ebenfalls nicht in Betracht, da es sich bei dem Begehren nicht um eine Angelegenheit handelt, die keinen Aufschub duldet oder die von äußerster Dringlichkeit ist. Dennoch fragt er den Rat, ob er diesen Antrag trotzdem behandeln wolle.

Stadtv. Karschti sieht in dem Antragsbegehren ein Beispiel für die Gestaltung von Demokratie und Entkräftung der Demokratieverdrossenheit.

OB Schranz weist darauf hin, dass es an dieser Stelle keine inhaltliche Diskussion gibt und lässt sodann über eine Aufnahme des Antrags in die Tagesordnung abstimmen.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – lehnt mit großer Mehrheit mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN, LINKE.LISTE Fraktion, FDP im Rat, BOB im Rat sowie bei Enthaltung der Stadtv. Frau Walther eine Beratung des Antrags der Ratsgruppe Offen für Bürger zur Einberufung/Bildung eines Arbeitskreises der Politik zur Erstellung von Bewertungskriterien für die Arbeit von Dezernenten und ihren Dezernaten im Rahmen der heutigen Tagesordnung ab.

 

Am Freitag, den 17.05.2019, eingegangen sind noch folgende Änderungsanträge der Gruppe Offen für Bürger

 

- Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage: Errichtung einer Planstelle mit der Funktion „Nahmobilitätsbeauftragte/r“ innerhalb des Bereiches 5-6/Verkehrsplanung und Tiefbau (B/16/4662-01)

OB Schranz schlägt eine Beratung unter „TOP 14.1 neu“ vor.

- Änderungsantrag zum Antrag der Grünen Ratsfraktion: Mobilitätsstation zur Förderung der Vielfalt von Fortbewegung in Oberhausen einrichten (A/16/4584-02)

OB Schranz schlägt eine Beratung unter „TOP 24.3.1 neu“ vor und stellt das Einverständnis der Ratsmitglieder fest.

Wie bereits im Ältestenrat angekündigt, macht er darauf aufmerksam, im Anschluss an die Beschlussfassung über die Abberufungsanträge unter TOP 3 eine Pause vorsehen zu wollen, damit Frau Münich über das Ergebnis unterrichtet werden kann.

Er weist ausdrücklich darauf hin, dass er unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorgaben im § 71 Abs. 7 Satz 4 GO NRW jegliche Versuche, eine Aussprache über den Antrag auf Abberufung der Beig. Frau Münich herbeizuführen, unterbinden wird, da, wie bereits mehrfach erörtert, eine Begründung weder erforderlich noch zulässig ist.

 

OB Schranz stellt fest, dass es keine weiteren Anregungen oder Einwendungen zu der so geänderten und erweiterten Tagesordnung gibt.

 

Ort, Zeit und die ursprüngliche Tagesordnung der heutigen Sitzung sind im „Amtsblatt für die Stadt Oberhausen“ vom 16.05.2019 sowie im Ratsinformationsdienst unter ALLRIS Bürgerinfo öffentlich bekannt gemacht worden.