13.05.2019 - 6 Antrag der LINKE LISTE-Fraktion gem. § 2 der Ge...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Stadtv. Karacelik führt aus, er habe die Information erhalten, dass die Stadt Oberhausen gegenüber den Mietern der siebten Etage des Europahauses eine Ordnungsverfügung erlassen habe, woraufhin diese ihre Wohnungen räumen mussten. Bei der Begründung habe sich die Stadt zurückhaltend geäußert.

Herr Schims beginnt seine Ausführungen mit der Skizzierung der Historie des Gebäudes im Jahr 1955. Ein Bauantrag zur Wohnnutzung des siebten Obergeschosses wurde erstmals im Jahr 2016 angestrebt und genehmigt, verbunden mit der Auflage, zwei Flucht- und Rettungswege vorzuhalten. Im Jahr 2017 gab es einen Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer habe sich damals mit Fragen zum Inhalt der Baugenehmigung an die Stadt gewandt. Danach habe es bis Mitte April 2019 keine Kontakte mehr gegeben. Der Eigentümer habe dann mitgeteilt, dass im siebten Obergeschoss neun Mieter wohnen. Der erforderliche zweite Rettungsweg wäre nicht vorhanden. Deshalb wurde den entsprechenden Mietern eine Nutzungsuntersagung zugestellt. Daraufhin habe sich der Eigentümer gemeldet und mitgeteilt, dass eine Übergangslösung gefunden und gleichzeitig mit dem Bau des vorgesehenen Flucht- und Rettungsweges begonnen werde. Am 23.4.2019 wurde gegenüber den Mietern, die bekannt waren, eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Dadurch sollten die Mieter darüber informiert werden, dass sie Räumlichkeiten bewohnen, bei denen ein zweiter notwendiger Flucht- und Rettungsweg, wie ihn die Sonderbauverordnung vorsieht, nicht vorhanden sei. Gleichzeitig wurde gegenüber dem Eigentümer eine Duldungsverfügung ausgesprochen. Das bedeutet, er habe die Nutzungsuntersagung zu dulden und dürfe die Räumlichkeiten nicht wieder zum Zwecke des Wohnens vermieten. Ende letzter Woche habe die Vertreterin der Eigentümerin mitgeteilt, dass mit sämtlichen Mietern Übergangslösungen gefunden wurden und mit dem Bau der Flucht- und Rettungswege am selben Tag begonnen werden solle. Eine Prüfung am heutigen Vormittag habe ergeben, dass im siebten Obergeschoss keine Mieter vorgefunden wurden. Angetroffen wurde hingegen eine Baufirma, die mit dem Bau des Flucht- und Rettungsweges beauftragt sei. Herr Schims  gehe davon aus, dass die Abarbeitung sukzessive erfolgen werde.

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Karacelik, Beig. Motschull, Stadtv. Flore, OB Schranz, Stadtv. Blanke, Stadtv. Karschti und Stadtv. Große Brömer.

Stadtv. Karacelik hätte sich eine Vermittlungstätigkeit durch die Stadt bei der Wohnungssuche gewünscht. Er befürchtet, dass die Mieter nicht wieder in ihre Wohnungen zurückkehren können.

Beig. Motschull macht deutlich, dass niemand zwecks Wohnungssuche an die Stadt herangetreten sei. Außerdem habe der Vermieter sich dahingehend geäußert, die Mieter an dieser Stelle unterstützen zu wollen. Tatsache sei, dass aus einem unrechtmäßigen Zustand ein rechtmäßiger werden müsse. Das könne scheinbar nur gelingen, indem auf den Eigentümer Druck ausgeübt werde.

Stadtv. Flore weist auf den gefährlichen Zustand für die Mieter bei lediglich einem Rettungsweg hin. Man können es bei diesem Zustand keinesfalls belassen.

OB Schranz gibt mit Verweis auf seine Vorredner zu bedenken, dass er eine solche dann zu Recht stattfindende Diskussion nicht führen wolle, wenn die Stadt den Hinweisen nicht nachgekommen wäre und dadurch eine potentielle Gefahr für die Mieter bestehe.

Stadtv. Blanke stellt fest, dass der auf diese Weise vergrößerte öffentliche Druck auf den Vermieter der richtige Weg sei.

Stadtv. Karschti fragt nach, ob es sich bei der „illegalen" Vermietung um eine Ordnungswidrigkeit handele.

Für Stadtv. Große Brömer habe die Diskussion deutlich gemacht, dass es auf dem Wohnungsmarkt Vermieter gebe, die offenbar mit den rechtlichen Auflagen Schwierigkeiten haben. Deshalb möchte er daran erinnern, dass die Verwaltung in Bezug auf Problemimmobilien aufgefordert wurde, eine Task Force einzusetzen. Nur so könne möglichst frühzeitig Probleme aufgedeckt und vermieden werden.

Beig. Motschull merkt an, dass im Rahmen der Lösungsansätze, die gemeinsam mit dem Vermieter gesucht werden, auch über eventuelle Ordnungswidrigkeiten nachgedacht werde. Die Möglichkeiten unterliegen noch einer eingehenden Prüfung. Die Task Force habe sich aber bereits gegründet. Es gebe auch bereits eine Bestandsaufnahme. Diese werde momentan konkretisiert.

Stadtv. Blanke greift das Stichwort „Ordnungswirdigkeiten" auf und bittet bis zur nächsten Ratsitzung um Beantwortung der Frage, welche konkreten Ordnungswidrigkeiten es gebe. Wenn ein Vermieter jahrelang illegal Wohnraum zur Verfügung stelle und dafür Mietzahlungen erhalte, ist es öffentlich nur schwer vermittelbar, wenn er dafür nicht belangt werde.

OB Schranz sagt eine Prüfung der Frage zu. Über das Ergebnis werden die Fraktionen und Gruppen informiert.

 

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Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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