09.05.2019 - 3.9 Aufweitung der Eisenbahnbrücken an der Osterfel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 09.05.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Herr Stadtv. Große Brömer äußert Bedenken, weil die Stadt Oberhausen sich durch die Vertragsvereinbarung mit der Deutschen Bundesbahn auf ein Investitionsvolumen für das Jahr 2020/21 festlegt, welches zum jetzigen Zeitpunkt in seinen Auswirkungen nicht eingeschätzt werden kann. Er fragt, wie es passieren konnte, dass die zusätzlichen Kosten bei der ursprünglichen Vorlage nicht berücksichtigt wurden und in welcher Höhe sich die Gesamtkosten darstellen.
Frau Beig. Lauxen erläutert, dass die Bahn es versäumt hat, die Kosten für die Hilfsbrücken in die Kostenaufstellung einzusetzen. Sie geht aber von einem Förderanteil von 80% aus.
Auf Herrn Stadtv. Köslings Frage erläutert Frau Beig. Lauxen, dass der Hinweis von der Bahn zwar vor der letzten Ratssitzung vorlag, aber erst geprüft werden musste.
Herr Oberbürgermeister Schranz erläutert, dass die Behelfsbrücken eine Breite von 20,50 Meter haben werden, so dass darunter die von der Stadt Oberhausen gewünschte Aufweitung vorgenommen werden kann. Daher muss die Stadt Oberhausen sich aufgrund des Eisenbahnkreuzungsgesetzes an den Kosten beteiligen. Herr Oberbürgermeister Schranz wirbt darum, die Chance, die sich der Stadt Oberhausen bietet, zu nutzen, um die Verkehrssituation um einen neuralgischen Stauschwerpunkt zu verbessern und verweist außerdem auf die Förderfähigkeit von 80% für die Gesamtmaßnahme. Herr Oberbürgermeister Schranz erläutert, dass die Bahn den Standpunkt vertritt, dass in der Vorvereinbarung die Sache an sich zu regeln ist und die finanziellen Details in der Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz.
