09.05.2019 - 5.8 Antrag der CDU-Fraktion gem. § 2 der Geschäftso...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Es bestehen von Seiten der Bezirksvertretung Sterkrade keine Einwände, die TOP 5.8 und 5.9 zusammen zu behandeln.

 

Herr Beigeordneter Motschull informiert darüber, dass sich in der Sterkrader Innenstadt insgesamt fünf Wettbüros befinden. Herr Beigeordneter Motschull geht kurz auf die Problematik des Glücksspielstaatsvertrages ein, worunter die Wettbüros aber nicht fallen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Ingendoh teilt Herr Beigeordneter Motschull mit, dass das Beschwerdeaufkommen insgesamt sehr gering ist.

 

Unter Hinweis auf einen Presseartikel in den örtlichen Medien lobt Herr Prohl die Arbeit der Stadt Oberhausen, die im Vergleich zur Stadt Duisburg sehr erfolgreich gegen diese Betriebe mit den Bebauungsplanverfahren vorgegangen ist.

 

Herr Beigeordneter Motschull informiert darüber, dass es in Oberhausen insgesamt 13 Shisha-Bars gibt, wovon eine in Sterkrade ist. Für diesen Betrieb ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich. In monatlichen Abständen werden Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt. Im Juni 2017 erfolgte die Schließung eines Betriebes wegen zu hoher CO2-Werte. Es ist zu erwarten, dass demnächst wieder Überprüfungen im gesamten Stadtgebiet erfolgen werden.

 

Auf die Frage von Herrn Ingendoh nach Merkmalen zur Verbreitung von Shisha-Bars verweist Herr Beigeordneter Motschull auf die bekannten Auffälligkeiten, die teilweise von den nationalen Hintergründen abhängig sind. Herr Beigeordneter Motschull weist aber deutlich auf eine Mitteilung des Polizeipräsidenten hin, dass diese Betriebe zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht kleinkriminell sind.

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Sterkrade nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.