08.05.2019 - 5.10 Antrag der CDU-Fraktion gem. § 2 der Geschäftso...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Nakot gibt Ergänzungen zu dem Antrag und erläutert kurz ordnungs- und polizeirechtliche Maßnahmen aus den Städten Essen und Mülheim. Hinsichtlich der Sisha Bars in Oberhausen fragt er nach, ob die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes durch die Betreiber dieser Bars eingehalten werden.

 

Herr Ohletz erklärt, dass im gesamten Stadtgebiet 13 Sisha Bars betreiben werden; allein im Stadtbezirk von Alt-Oberhausen werden 10 Bars unterhalten.

Alle Betriebe verfügen über gaststättenrechtliche Erlaubnisse und werden regelmäßig durch Polizei, Zoll und Ordnungsbehörde kontrolliert. Die letzte „Großaktion“ fand am 31.10.2018 statt. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz teilt Herr Ohletz mit, sind nicht bekannt. Die bekannten Verstöße bewegen sich im Rahmen der Ordnungswidrigkeiten.

Das rauchen von Sishas verstößt auch nicht gegen das Nichtrauchergesetz in NRW, da kein Tabak verwendet wird.

 

Auf eine weitere Nachfrage von Herr Nakot, welche Erlaubnisse nach dem Gaststättenrecht eingeräumt werden erklärt Herr Ohletz, dass der Ausschank sowohl von alkoholischen, als auch antialkoholischen Getränken gestattet ist. Diese Erlaubnisse bieten der Ordnungsbehörde aber auch weitreichendere Eingriffsmöglichkeiten.

 

Abschließend bietet Herr Ohletz an eine Aufstellung aller Standorte der Wettbüros, als auch der Sisha Bars als Anlage zur Niederschrift zu geben.

 

Danach nimmt die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Vorlage zur Kenntnis.

 

Hinweis: Nach Mitteilung des Bereiches 2-4 werden die zugesagten Tabellen derzeit im Rahmen von Überarbeitungen neu erstellt und zu gegebener Zeit nachgereicht.