08.05.2019 - 4.6 a) Vollausbau der Liebknechtstraßeb) Herstellun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Eingangs wird Frau Dr. Ute Rhode, nach Beschluss durch die Mitglieder der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen das Rederecht zur Sache eingeräumt.

 

Frau Dr. Rohde verweist in Ihren Ausführungen zunächst auf die Bürgerinformationsveranstaltung im September 2018. Die Vorlage spiegelt Ihrer Ansicht nach nicht die Bürgeranregungen aus der vorbezeichneten Versammlung wieder.

Gleichermaßen gibt die Vorlage keine Hinweise zum Zustand der Kanäle, was die aufgeführten Kosten in Höhe von 300.000,00 EUR zunächst als unrealistisch erscheinen lässt. Im Hinblick auf die Straßenbaumaßnahme empfindet sie die Umlage auf die Eigentümer/innen bedenklich hoch und bittet um eine Überprüfung.

 

Der Einbau der Pflanzbeete wird ihrerseits in Frage gestellt, vor dem Hintergrund der Pflege dieser Pflanzbeete in der unmittelbaren Nachbarschaft (Winkelriedstraße) und der Art der Bepflanzung.

 

Die Beschädigungen der Straße sind nach ihrem Dafürhalten auf die Entwicklung des Busverkehrs in den letzten 20 Jahren zurück zu führen.

 

Insgesamt so führt sie abschließend aus sind die Bürger/innen für den Ausbau der Straße, nur sollten die vorher angemerkten Bedenken berücksichtigt werden.

 

Herr Schulze teilt mit, dass der Kanal von auf der Liebknechtstraße im Ausbaubereich Brücktorstraße bis Martin-Luther-Straße aus den Jahren 1914 bzw. 1926 stammt und insgesamt marode ist, was einen Ausbau zwingend erforderlich macht.

 

Frau Mauksch erläutert die derzeitige Verkehrssituation (Bus, Individualverkehr, Fußgänger) auf der Liebknechtstraße. Im Zuge des Straßenausbaus ist eine Gehwegbreite im Schnitt von 1,88 Meter, im Bereich der Schule deutlich breiter, geplant.

Insgesamt sollen die heute bekannten Schwachstellen durch einen richtliniengemäßen Ausbau beseitigt werden.

 

In Zusammenhang mit der kritisierten Bepflanzung sichert sie, einen entsprechenden Austausch mit dem Fachbereich 2-2-10/Grünplanung, Baumschutz, zu.

 

Frau Mauksch erklärt weiter, dass die Umlage der Kosten nach dem KAG zwingend vorgeschrieben ist.

Herr Beigeordneter Motschull ergänzt, unter Verweisung auf das derzeit laufende Volksbegehren, dass ein aktueller Ministerialerlass die Kommunen verpflichtet derzeit noch die Beiträge nach dem KAG zu erheben. Bei Unterlassung droht ein Verfahren wegen Untreue.

 

Herr Karschti und Herr Nakot kritisieren die Vorlage dahingehend, dass Ihrer Meinung nach der vorausgehende Ratsbeschluss vom 17.12.2018 nicht adäquat umgesetzt wird.

 

Frau Beigeordnete Lauxen widerlegt diese Ausführungen unter Verweisung auf die  Zeile 65 ff. der Beratungsvorlage (Anregungen und Wünsche) sowie 108 (Alternative). Die Bepflanzung ist davon ausgenommen.

Herr Beigeordneter Motschull ergänzt die Ausführungen, unter Bezugnahme auf die geltende Zuständigkeitsordnung, dass bei derartigen Maßnahmen der Planungsausschuss das Entscheidungsgremium ist.

 

Ebenfalls sichert Frau Beigeordnete Lauxen eine Überprüfung der geplanten Bepflanzung zu und reicht, auf Nachfrage von Herrn Hoff, die Kostenumlage für die Straßenbaumaßnahme für die Sitzung des Planungsausschusses am 14.05.2019 nach.

 

Danach vollzieht die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Anhörung.

 

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Anlagen zur Vorlage