07.05.2019 - 12 Abschluss eines Fördervertrages

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Flore erläutert, dass es sich bei dem abzuschließenden Fördervertrag um die Förderung aus dem Fond 360°- Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft handelt. Wesentlicher Bestandteil dieser Förderung ist die Finanzierung eines Agenten, der die diversitätsorientierte Öffnung des Theaters konzipieren und steuern soll. Herr Flore erkundigt sich, ob sich die Arbeit des Agenten ausschließlich auf das Theater bezieht. Herr Fiedler antwortet, dass sich die Arbeit nur auf das Theater bezieht. Allerdings wäre es nicht ausgeschlossen, Workshops durchzuführen, an denen auch andere Kultureinrichtungen teilnehmen können. Es ist geplant einen befristeten NV-Bühnenvertrag abzuschließen. Dieser orientiert sich an dem TVöD. Herr Tsalastras äußert den ausdrücklichen Wunsch, dass ein Austausch von Erfahrungen zwischen den Kultureinrichtungen stattfindet.

 

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Beschluss

Der Kulturausschuss ermächtigt in seiner Funktion als Betriebsausschuss des Theater Oberhauen die Betriebsleitung, mit der Kulturstiftung des Bundes einen Fördervertrag zu schließen. Das Theater ist verpflichtet, einen Eigenanteil in Höhe von 50.000,-- € einzubringen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4857&TOLFDNR=132434&selfaction=print