30.04.2019 - 1.2 Schuldnerberatung in Oberhausen, Erster gemeins...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Um den Ausschussmitgliedern einen Gesamtüberblick über die vorhandenen Angebote zum Thema „Schuldnerberatung“ zu verschaffen, haben sich die Träger zu einem gemeinsamen Bericht bereiterklärt.

 

Frau Hansen bemerkt, dass anhand des Berichtes eine Steigerung in der Privatverschuldung auffällig ist. Ebenfalls fällt auf, dass die Anzahl der Berater in Oberhausen deutlich unter der Anzahl der Berater in anderen Städten liegt. Sie würde es begrüßen, wenn in den Schuldnerberatungsstellen das Personal aufgestockt würde.

 

Herr Telli bedankt sich für den Bericht. Laut statistischem Bundesamt sind die Fallzahlen zwar leicht rückläufig, die Fälle werden jedoch wesentlich komplexer.

 

Herr Telli bittet die Träger, nach der Sommerpause einen Bericht vorzulegen, der die Qualitätsanforderungen und Standards der Beratungen aufzeigt, um eine Vergleichbarkeit der Angebote und die Identifizierung von Finanzierungsbedarfen zu ermöglichen.

 

Frau Willing-Spielmann gibt zu bedenken, dass die Überschuldung große Auswirkungen auf die betroffenen Familien hat. Der Personalstand ist im Vergleich zu anderen Städten eher gering. Es müsste jedoch geklärt werden, wieviel Personal erforderlich ist.

Zum Sparkassenfonds stellt sie die Frage, wie dieser verteilt wird.

 

Herr Runkler bedankt sich für den Bericht. Anhand der Zahlen ist erkennbar, dass den in Not geratenen Menschen geholfen wird. Herr Runkler plädiert dafür, die Bestrebungen nach einer einheitlichen Finanzierung von Insolvenz- und Schuldnerberatung durch das Land zu unterstützen.

 

Herr Lampe geht davon aus, dass eine Personalaufstockung erforderlich ist, fragt jedoch nach, wer diese Kosten trägt.

 

Herr Kreuzfelder erläutert zu den gestellten Fragen, dass durch die in der Vorlage dargestellte Übersicht eine Unterdeckung im Bereich des Personals und dessen Finanzierung deutlich wird. In dem ersten gemeinsamen Bericht ist es noch nicht gelungen, ein gemeinsames Zahlenwerk darzustellen, was jedoch für die Zukunft zugesagt wird.

Bezüglich des Sparkassenfonds erläutert Herr Kreuzfelder, dass das Verfahren vorgegeben ist. Von Seiten des Caritas Verbandes wurde ein Antrag auf diese Fördergelder gestellt.

 

Herr Domeyer erläutert, dass die Insolvenzberatung durch das Land und die Schuldnerberatung durch die Kommune finanziert wird.

Die Anzahl der Fälle nimmt landesweit stetig ab, in Oberhausen ist dieser Trend ebenfalls erkennbar. Daher besteht für die Diakonie kein zusätzlicher Bedarf an Personal.

 

Frau Hollands-Lohölter teilt mit, dass die Verbraucherzentrale lediglich Schuldnerberatung durchführt. Insolvenzberatung wird nicht angeboten. Weiterhin erläutert sie, dass die Verbraucherzentrale mit insgesamt 2,5 Stellen, die im Rahmen der Verbraucherberatung auch Schuldnerberatung durchführen, gut aufgestellt ist.

 

Herr Klein-Reesink teilt ergänzend mit, dass bei den unterschiedlichen Beratungsstellen auch unterschiedliche Finanzierungssituationen gegeben sind.

 

Bezüglich des Sparkassenfonds erläutert Herr Bohnes, dass durch die Kommune gegenüber dem Städtetag Träger benannt werden, die die Voraussetzungen für den Erhalt der Mittel aus dem Fonds erfüllen. Die Entscheidung über die Verteilung der Mittel trifft der Giroverband.

 

Herr Schmidt empfiehlt, eine entsprechende Vorlage, aufgrund der Haushaltsberatungen im Oktober/November 2019, bis spätestens Ende September vorzulegen, um eine Verwendung von Haushaltsmitteln berücksichtigen zu können.

 

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Beschluss

Der Sozialausschuss nimmt die Drucksache M/16/4631-01 zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage