11.04.2019 - 12 Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 2 der Geschäfts...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Flore teilt mit, dass der Sachstandsbericht abgekürzt werden kann, da einige Fragen bereits beantwortet wurden. Er erbittet lediglich Auskunft über weitere Überprüfungen der Messstelle und die Wirksamkeit bereits eingeführter Maßnahmen.

Herr Werntgen-Orman teilt mit, dass die Ergebnisse der Prüfung der kleinräumigen Ortsbestimmungen für die Messstation an der Mülheimer Straße durch den TÜV Ende letzten Jahres im Endbericht dokumentiert worden sind. Dabei konnten keine Abweichungen von den Festsetzungen der 39. BImSchV festgestellt werden. Dies gilt auch für die Höhe des Messeinlasses, der sich zwischen 1,5 Meter (Atemzone) und 4 Metern befinden muss. Eine zweite Prüfung der großräumigen Ortsbestimmung der Messstation die sich bspw. damit beschäftigt, ob der Standort der Messstationen so ausgewählt wurde, dass er den am höchsten belasteten 100 m-Abschnitt repräsentiert, steht aktuell noch aus.

 

Die Prüfung des TÜVs hat ergeben, dass die Festsetzungen der 39. BImSchV bezogen auf die kleinräumigen Ortsbestimmungen der Probenahmestellen erfüllt werden. Nach der Einschätzung durch das LANUV ist auch bei der Prüfung der großräumigen Ortsbestimmungen durch den TÜV kein anderes Ergebnis zu erwarten. Daher sieht die Stadtverwaltung zu diesem Zeitpunkt keinen Anlass, eine Klage in Erwägung zu ziehen.

 

Der Masterplan Saubere Luft wurde vom Rat in der Sitzung am 17.12.2018 beschlossen. Als Ergebnis des Masterplans wurde festgehalten, dass durch die 27 Maßnahmen zur „Mobilitätswende“ mittel- bis langfristig der Weg zu einer nachhaltigen und emissionsreduzierten Mobilität aufgezeigt wird. Die Maßnahmen sind geeignet, um die verkehrsbedingten NO2-Emissionen zu reduzieren. Für die kurzfristige Einhaltung der Grenzwerte am Hotspot „Mülheimer Straße“ reichen sie jedoch nicht aus. Dazu ist zusätzlich die Umsetzung der im Masterplan festgelegten restriktiven Maßnahmen erforderlich. Diese werden aktuell mit dem entsprechenden Personal und finanziellen Budget der Bereiche 5-6 und 2-2 geprüft und bearbeitet. Dabei müssen zunächst Machbarkeitsstudien vergeben werden, in denen die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Schadstoffbelastungen auf den möglichen bzw. geplanten Ausweichrouten ermittelt werden.

Außerdem setzt die Verwaltung sich aktuell mit den Maßnahmen zur „Mobilitätswende“ auseinander, die kurzfristig (in den nächsten zwei Jahren) umgesetzt werden können und einen hohen Nutzen-Umsetzbarkeits-Faktor haben. Bei insgesamt 19 Maßnahmen ist nach Auswertung des Masterplans eine kurzfristige Umsetzung (teilweise zunächst Konzepterstellung) möglich. Beispiele dafür sind:

 Echtzeit-Fahrgastinformationen an den ÖPNV-Haltestellen Ein Förderantrag wird zum 30. April 2019 gestellt. Die Beschaffung ist für das Jahr 2020 vorgesehen.

 Bus on Demand-Angebot Es wird eine Machbarkeitsstudie mit dem Duisburger Anbieter Door2door erstellt.

 Bau einer Radabstellanlage am Bahnhof Osterfeld-Süd Ein Ratsbeschluss liegt vor. Der Förderbescheid steht noch aus. Die Fertigstellung der Anlage ist für Ende 2019 / Anfang 2020 geplant.

 Weiterentwicklung und Optimierung des Radverkehrsnetzes Ein Leistungsverzeichnis für eine Machbarkeitsstudie zur Anbindung des Stadtgebiets über den Hiberniadamm an den RS1 wird erstellt. Die Finanzierung ist noch nicht geklärt.

 Umweltfreundliche Antriebsformen im ÖPNV Die STOAG hat im Februar 2019 sowohl Landes- (Zuwendung nach § 13 ÖPNVG NRW) als auch Bundesmittel (BMUB) für die Anschaffung von 15 neuen Elektrobussen inklusive Infrastruktur und werkstatttechnischer Ausstattung beantragt. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor.

Zu diesem Zeitpunkt ist eine Aussage zu den bisherigen Wirkungen nicht möglich, da keine der oben genannten Maßnahmen abgeschlossen wurde.

 

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Beschluss

Die Drucksache A/16/4603-01 wird durch den Umweltausschuss zur Kenntnis genommen.

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