01.04.2019 - 26.13 Resolution der SPD-Fraktion im Rat: „Altschulde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 26.13
- Sitzung:
-
36. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 01.04.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Patrick Brenger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz ruft den TOP 26.13 / Resolution der SPD-Fraktion im Rat: „Altschulden abbauen Altschuldenfonds einrichten“ zur gemeinsamen Beratung mit TOP 26.13.1/ Grüne Ratsfraktion: Änderungsantrag zum SPD-Antrag A/16/4586-01 „Altschulden abbauen - Altschuldenfonds einrichten“ auf.
Stadtv. Große Brömer zeigt sich erfreut über die Nachricht, dass der städtische Haushalt zum dritten Mal genehmigt worden ist. Allerdings ist das noch nicht die Lösung der Entschuldung. Dazu bedarf es weiterer Schritte, um den hochverschuldeten Städten zu helfen. Zurzeit ist die Marktlage für Kredite günstig. Der Bund kann zu besonders günstigen Konditionen größere Kredite aufnehmen. So ist die Idee eines Altschuldenfonds auf den Weg gebracht worden. Das zu diesem Zweck von ihm vorgestellte Modell legt eine gemeinsame Verantwortung von Land und Bund zugrunde. Sollte dieser Entschuldungsfonds auf den Weg gebracht werden, wird haushaltstechnisch noch eine Perspektive benötigt, damit es nicht zu einer Ansammlung von neuen Schulden kommt. Er geht davon aus, dass es zur Abwendung neuer Schulden notwendig sein wird, dass Bund und Land bei den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose und Geringverdiener nach dem SGB II neben dem Entschuldungsfonds eine weitere Kostenübernahme garantieren. Warum dieser Passus in dem Änderungsantrag der Grünen Ratsfraktion gestrichen worden ist, kann er nicht nachvollziehen. Ein weiteres Problem hat er mit dem neu eingefügten vierten Spiegelpunkt, der eine fest vorgegebene Verteilung der Verantwortung von Bund, Land und Kommunen vorsieht. Zudem hält er den Vorschlag der Verteilung der Stärkungspaktmittel als Gegenfinanzierung für die Landesmittel für zu konkret. Er wirbt daher um Zustimmung für den Ursprungsantrag.
Stadtv. Blanke stimmt den Ausführungen seines Vorredners zu. Ihm war wichtig darauf hinzuweisen, dass nach Auslaufen des Stärkungspaktes die Mittel zur Verfügung stehen. Er geht davon aus, dass das Land den Kommunen diese Mittel als Kredithilfe zur Verfügung stellt.
Eine wichtige Botschaft für ihn ist, dass es sich um ein Generationenprojekt handelt, das über dreißig Jahre laufen wird. Er hofft, dass die Bundes- und Landesregierung ihren Zusagen möglichst schnell Taten folgen lassen. Er würde dem SPD-Antrag zustimmen und seinen Antrag zurücknehmen.
1. Beig. und StK. Tsalastras teilt ergänzend mit, dass sich die Länder in der Kommission zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gemeinsam bereits auf 75 % der Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose und Geringverdiener nach dem SGB II geeinigt haben. Es wäre kein gutes Zeichen, wenn die Kommunen hinter die Forderung, worauf sich die Länder geeinigt haben, zurückfallen würden. Er begrüßt daher, dass die Grünen ihren Antrag zurücknehmen wollen.
Stadtv. Koch signalisiert Ablehnung beider Anträge. Für ihn sagt die Resolution nichts anderes aus, als dass sich die Stadt Oberhausen weiterhin zu Sparmaßnahmen und Kürzungen verpflichtet. Anstelle der vorliegenden Resolution sollte man vielmehr mittels einer interfraktionellen Resolution ein Finanzmoratorium fordern.
Stadtv. Runkler fragt unter Zugrundelegung des fünften Spiegelpunktes der SPD-Resolution, warum der Bund in Bundesauftragsverwaltung die 75 % der Kosten der Unterkunft übernimmt. Das bedeutet, dass der Bundesrechnungshof sich bemüht, jede Forderung doppelt zu prüfen und möglichst nicht zu bezahlen. Zu Punkt sechs führt er aus, dass er es für unrealistisch hält, dass den Kommunen etwas geschenkt wird von Land und Bund. Dass sie sich selbst von den Schulden freisprechen können, ebenfalls. Alarmiert hat ihn der zweite Satz unter Punkt sechs, der eine Steuerung der Haushaltsplanung, - Umsetzung, Beratung und Unterstützung durch die Kommunalaufsicht wie im Stärkungspaktprozess vorsieht. Die Frage ist, welche Erfahrungen die Stadt Oberhausen mit dem Stärkungspakt in den Verhandlungen mit der Bezirksregierung gemacht hat.
Stadtv. Nakot sieht in der Einrichtung des Altschuldenfonds die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Land und dem Bund einen guten Weg finden zu können. Wünschenswert wäre allerdings gewesen, die Vorgängerregierung hätte sich bereits darum bemüht. Dann wären wir heute schon einen großen Schritt weiter. Zu dem Antrag der Grünen Ratsfraktion merkt er an, dass nicht festgemacht werden sollte, wer letztendlich welche Anteile übernimmt. Das sollten vielmehr der Bund, das Land und die Kommunen unter sich ausmachen.
OB Schranz hält fest, dass die Grünen geäußert haben, auf eine Abstimmung über ihren Änderungsantrag zu verzichten, sodass er nur noch über den Antrag der SPD abstimmen lässt.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen zwei Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Stimme der Stadtv. Frau Walther folgenden Beschluss:
"Die Verschuldung in Oberhausen ist wie in zahlreichen anderen Städten in NRW aber auch in anderen Bundesländern begründet in den strukturellen Krisen der Vergangenheit und den damit zusammenhängenden Strukturbrüchen, niedriger Wirtschaftsleistung, hohen Soziallasten und einer zu geringen Steuerkraft.
Dadurch haben sich die Lebensverhältnisse und -perspektiven in den Kommunen gravierend auseinanderentwickelt. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland ist nicht mehr gewährleistet. Finanzschwache Kommunen sind nicht mehr in der Lage, aus eigener Kraft für ihre Bevölkerung vergleichbar gute Lebensbedingungen und Zukunftsaussichten zu ermöglichen.
Die hohe Verschuldung ist zugleich Belastung durch den hohen Zinsaufwand und Risiko, wenn sich die Finanzierungsbedingungen auf den Kapitalmärkten verändern. Daher ist das augenblickliche Zeitfenster der niedrigen Zinsen für eine Entschuldung der Kommunen zu nutzen, weil in Zukunft ein solcher Prozess ungleich teurer und risikoreicher werden würde.
Oberhausen hat in einem außerordentlichen Konsolidierungsprozess den Haushalt seit 2017 wieder ausgleichen können. Von einer Schuldentilgung in ausreichendem Umfang ist die Stadt aber meilenweit entfernt. Falls jetzt die Zinsen wieder ansteigen, sind alle Bemühungen umsonst gewesen.
Wenn der Abbau der Altschulden gelingen und nachhaltig gesichert werden soll, muss die Finanzausstattung der Kommunen, den Aufgaben entsprechend sichergestellt werden. Dies betrifft insbesondere die Finanzierung der Sozialleistungen und die Ermöglichung ausreichender Investitionen zur Sicherstellung der Infrastruktur. Bund und Länder müssen die aktuelle Belastung der Kommunen nachhaltig reduzieren und sich für zukünftige Aufgaben dem Prinzip der Konnexität verpflichten.
Vorschläge für einen Entschuldungsprozesses:
· Bund, Länder und Kommunen müssen diese Aufgabe gemeinsam meistern. Alle drei Ebenen tragen aufgrund ihrer politischen Entscheidungen Verantwortung für diese jahrelange Entwicklung.
· Es ist ein gemeinsamer Entschuldungsfonds beim Bund einzurichten, in den die Liquiditätskredite der Kommunen überführt werden. Das garantiert den niedrigen Zins des Bundes und erleichtert die Finanzierung.
· Bund, Länder und Kommunen treffen eine Vereinbarung über die Tilgung der Kredite in diesem Fonds, so dass nach 30 Jahren die Altschulden abgebaut werden können. Nach Ablauf der 30 Jahre übernehmen Bund und Länder die jeweils verbliebenen Restschulden.
· Die Belastung der Kommunen bei den Tilgungsleistungen, darf nicht dazu führen, dass weitere Steuererhöhungen erfolgen, weitere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger eintreten oder ein Verzicht auf notwendige Investitionen stattfinden muss. Im Entschuldungsprozess muss sichergestellt werden, dass die kommunale Selbstverwaltung erhalten bleibt und so Handlungsspielräume für freiwillige Leistungen der Kommunen eröffnet werden. Bereits heute sind die Belastung der Menschen und die Lebensqualität in den betroffenen Städten nicht mehr vergleichbar mit den finanziell besser gestellten Kommunen.
· Bund und Land verpflichten sich die Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern, so dass in Zukunft eine solche Verschuldungssituation nicht mehr eintreten kann. Der Bund übernimmt mind. 75% der Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose und Geringverdiener nach dem SGB II in Bundesauftragsverwaltung.
· Die Kommunen verpflichten sich, auch weiterhin den Konsolidierungsprozess fortzuführen, auch um die eigenen Tilgungsleistungen sicherstellen zu können. Wie im Stärkungspaktprozess in NRW wird ein Controlling ihrer Haushaltsplanung und Haushaltsumsetzung und eine umfassende Beratung und Unterstützung durch die Kommunalaufsicht sichergestellt.
Der Rat der Stadt Oberhausen fordert die Bundes- und Landesregierung auf, mit den betroffenen Kommunen in einen konstruktiven Dialog einzutreten und die Einrichtung eines Altschuldenfonds einzuleiten."
