01.04.2019 - 13 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung En...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Stadtverordneten Frau Walther folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt die durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 25.03.2019 (DS: B/16/4500-01) gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW:

 

1. Der Hauptausschuss stimmt der Änderung der Gesellschaftsverträge der KSBG KG und der KSBG GmbH als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S.1 GO NRW zu.

 

2. Den auf Vorschlag des Rates der Stadt gewählten Vertretern im Aufsichtsrat der evo wird empfohlen, bei der Aufsichtsratssitzung der evo der Änderung der Gesellschaftsverträge der KSBG KG und der KSBG GmbH zuzustimmen."

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Anlagen zur Vorlage