01.04.2019 - 15 Konzept zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosig...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
36. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 01.04.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
OB Schranz ruft unter TOP 15/Konzept zur Beratung der Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen die Drucksache Nr. B/16/4461-01 gemeinsam mit den Änderungsanträgen der SPD, Drucksache Nr. A/16/4516-01 (TOP 15.1), der Gruppe BOB im Rat, Drucksache Nr. A/16/4574-01 (TOP 15.2) und der LINKE.LISTE Fraktion, Drucksache Nr. A/16/4592-01 (TOP 15.3) zur Beratung auf.
An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Bruckhoff, Stadtv. Telli, Frau Stadtv. Willing-Spielmann, Stadtv. Runkler, Stadtv. Karschti, Stadtv. Große Brömer, Stadtv. Karacelik, Frau Stadtv. Walther, Stadtv. Blanke, Stadtv. Nakot und Frau Beig. Münich.
Stadtv. Bruckhoff hält es für sinnvoll, einen neuen Arbeitsmarkt z. B. in den Bereichen Sauberkeit und Ordnung für die Langzeitarbeitslosen zu erschließen, anstatt den Konzern Stadt mit zusätzlichen Personalkosten für eine Begleitung zu belasten. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass es nicht zu Verdrängungen kommt. Damit die Stadt mit gutem Beispiel vorangehen kann, sollte geprüft werden, wieviel zuschussberechtigte Langzeitarbeitslose im Konzern Stadt eingesetzt werden könnten. Es müssen jedoch nicht zwangsläufig 100 sein. Er fragt sich, wie es nach dem Förderauslauf weiter gehen soll und wer dann die Kosten trägt.
Stadtv. Telli zeigt auf, dass die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit die Stadt Oberhausen seit vielen Jahren belastet. Durch das Teilhabechancen-Gesetz besteht nunmehr die Gelegenheit, das Prinzip „Arbeit statt Arbeitslosigkeit“ erstmals mit aller Konsequenz umzusetzen. Menschen, die sechs Jahre oder länger keine reguläre Beschäftigung ausgeübt hätten, benötigten mehr Unterstützung als andere. Sie müssten in der Regel über einen längeren Zeitraum und mit individueller Betreuung erst wieder an die alltäglichen Anforderungen eines Jobs auf dem regulären Arbeitsmarkt herangeführt werden. Dann allerdings bestünden gute Aussichten auf eine dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Zu den zentralen Eckpunkten des Teilhabechancengesetzes gehören u. a. der Tariflohn (anstatt Mindestlohn), die Sozialversicherungspflicht, Weiterbildung, der Schwerpunkt: junge Familien, die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Nachhaltigkeit der Beschäftigung über den Zeitraum von fünf Jahren hinaus. Die Tätigkeitsfelder im Konzern Stadt können unter anderem in den Bereichen „Seniorenhilfe“, „Quartiersbüros“, „Kindertageseinrichtungen“ und „Schulen“ liegen. Er hat mit dem Personaldezernenten und dem Job-Center gesprochen und die Prognose erhalten, dass eine Bereitstellung von 100 Stellen eine realistische Größenordnung ist. Auch die Zusammenarbeit mit den Freien Trägern ist gewährleistet. Es gibt allerdings noch drei Punkte, die geklärt werden müssen: das ist die Rolle der Wirtschaftsförderung bei dem Projekt, das Fördermanagement, das Unterstützung benötigt, um entsprechende Fördermittel zu akquirieren und die Auftragsvergabe.
Frau Stadtv. Willing-Spielmann sieht in der Rückführung der Langzeitarbeitslosen auf den ersten Arbeitsmarkt die einzige Möglichkeit für diesen Personenkreis, ein selbstbestimmtes Leben ohne Sanktionen führen zu können. Die Menschen sollten ihren Neigungen entsprechend eingesetzt werden. Sie signalisiert Zustimmung zu der Verwaltungsvorlage. Die Anträge hält sie hingegen für überflüssig.
Stadtv. Runkler zeigt am Beispiel der Hilfeleistungen des STOAG-Personals an Bahnsteigen auf, wie sinnvoll es ist, wenn Menschen eine neue Zukunft finden, ohne dabei anderen einen Arbeitsplatz wegzunehmen. Nicht alle bleiben dabei, aber die, die es tun, machen das mit Begeisterung. Wir reden hier über Vorteile, die es ohne das Teilhabechancengesetz nicht gegeben hätte. Mit der Zahl 100 hat er keine Probleme, denn es kann durchaus hilfreich sein, eine Orientierungsgröße zu haben.
Stadtv. Karschti zeigt sich erfreut, dass die Politik sich noch ein Stück weiter mit dem Thema Langzeitarbeitslosigkeit befasst als die Verwaltungsvorlage. Er begrüßt den Mut, dass die SPD-Fraktion 100 Arbeitsplätze ermöglichen will und die Verwaltung eine Umsetzung für möglich hält. Wichtig ist hierbei für ihn die Nachhaltigkeit.
Stadtv. Große Brömer hat den Eindruck, dass ein wichtiges Thema zerredet wird, denn für den Personenkreis der Langzeitarbeitslosen wurde im Gegensatz zu der zu geringen Anzahl an Ausbildungsplätzen für Schulabgänger erfreulicherweise ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, das schnellstmöglich angegangen werden sollte.
Die Frage, wo Einsatzmöglichkeiten bestehen, beantwortet sich bereits von alleine durch die Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Unterstützung in der ambulanten Betreuung von Schulen, Sporthallen, KTE's etc. Bei der Zahl 100 handelt es sich um eine Zielbeschreibung. Gerne nimmt er den Änderungsvorschlag der LINKE.LISTE Fraktion auf, der „mindestens“ 100 Stellen vorsieht. Insgesamt sieht er in dem Änderungsantrag seiner Fraktion eine sinnvolle Konkretisierung einer guten Vorlage der Verwaltung.
Stadtv. Karacelik hält es für einen wichtigen Aspekt, dass der Rat in seinem Beschluss festhält, dass die Freiwilligkeit der Personen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung nach dem Teilhabechancengesetz erfüllen, in jedem Einzelfall gewährleistet wird.
Frau Stadtv. Walther ist von der Verwaltungsvorlage nicht begeistert. Sie fragt sich, ob die Auflösung der BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH (BFO) tatsächlich auf das Einverständnis aller Ratsmitglieder trifft. Wozu brauchen wir eine Machbarkeitsstudie für einen Sozialbetrieb? Bis diese fertig ist, vergeht viel zu viel Zeit. Um Menschen einzustellen, benötigt man doch keinen Sozialbetrieb.
Stadtv. Blanke macht deutlich, dass es um Menschen geht, die vor vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten unverschuldet in die Arbeitslosigkeit gelangt sind (z. B. durch Krankheit, Schicksalsschläge) und möglichst zügig eine Perspektive erhalten sollen. Er begrüßt den Änderungsantrag der SPD und akzeptiert, wenn das Wort „mindestens“ aus dem Änderungsantrag der Linken in den SPD Antrag aufgenommen wird. Es geht darum, allen, die zu vernünftigen Konditionen in eine Beschäftigung kommen wollen, zu helfen.
Stadtv. Nakot sieht keinen Bedarf für einen Änderungsantrag, denn die Vorlage der Verwaltung ist völlig ausreichend und sollte wie beschrieben umgesetzt werden.
Frau Beig. Münich teilt mit, dass die Geschäftsführung des Job-Centers deutlich gemacht hat, dass für eine Nachhaltigkeit die Freiwilligkeit maßgebend ist. Was den Sozialbetrieb anbelangt, so handelt es sich dabei um die gemeinsame Idee der Träger Ruhrwerkstatt, ZAK und Kurbel, weil ein Sozialbetrieb wie ein Betrieb am Markt agieren kann.
OB Schranz lässt nunmehr zuerst über die vorliegenden Änderungsanträge abstimmen und anschließend über die so geänderte Verwaltungsvorlage. Die Beratungsergebnisse sind bei dem jeweiligen TOP hinterlegt.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:
1. Der Rat der Stadt nimmt das als Anlage beigefügte Konzept zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt unterstützt die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes im Konzern Stadt und fordert die privaten Unternehmen, Wohlfahrtsverbände und Organisationen auf, sich auch an diesem Projekt zu beteiligen.
2.1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um mindestens 100 Stellen beim Konzern Stadt einrichten zu können.
2.2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, ein Umsetzungskonzept zum Teilhabechancengesetz für den Konzern Stadt zu erarbeiten und zudem eine Konzeptausarbeitung, die die Weiterbeschäftigung über die Dauer von fünf Jahren hinaus und mögliche Alternativen darstellt, vorzulegen. Diese Konzepte sind und zur Beschlussfassung im Rat vorzulegen.
2.3 Der Rat der Stadt spricht sich dafür aus, dass die Freiwilligkeit der Personen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung nach dem Teilhabechancengesetz erfüllen, im Vordergrund steht und Sanktionen weitestgehend vermieden werden sollen.
2.4. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine kommunale „Koordinierungsstelle für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik" einzurichten. Hierzu beschließt der Rat der Stadt die Einrichtung einer mit A 13 2.1 (g.D.) LBesG tg. EG 13 TVöD - vorbehaltlich der Festlegung des Stellenwertes durch die Bewertungskommission - bewerteten Vollzeitplanstelle im Dezernat 0 / Strategische Planung.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie die Förderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe Berücksichtigung finden kann.
4. Der Rat der Stadt erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, die Gründung eines trägerübergreifenden Sozialbetriebs zur Beschäftigung Langzeitarbeitsloser zu unterstützen.
5. Der Rat der Stadt beschließt, die BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH (BFO) mit Ablauf des 31.12.2019 aufzulösen.
6. Die Beratungsstelle Jugend und Beruf kehrt zum 01.01.2020 von der BFO zur Stadt zurück, die organisatorische Anbindung erfolgt im Bereich 3-1 / Kinder und Jugend. Zu diesem Zweck beschließt der Rat der Stadt die Einrichtung von 2,5 Planstellen.
7. Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2019 die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 58.000 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).
8. Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BFO wird angewiesen, die zur Umsetzung der vorstehenden Entscheidungen zu Punkt 5 und 6 erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
9. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der BFO wird empfohlen, die zur Umsetzung der vorstehenden Entscheidungen zu Punkt 5 und 6 erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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1.006,9 kB
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(wie Dokument)
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163,6 kB
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