01.04.2019 - 17 Örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegese...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Koch macht darauf aufmerksam, dass im Jahr 2030 die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft tritt mit dem Ziel, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die Betroffenen sollen selbst entscheiden können, wo sie wohnen und welchen Pflegedienst sie in Anspruch nehmen möchten. Dazu muss die Kommune die Voraussetzungen für die Umsetzung schaffen, wohlwissend, dass sich mit inklusivem Leben kein Gewinn erzielen lässt.

Frau Beig. Münich weist daraufhin, dass die Vorlage auch im Beirat für Menschen mit Behinderungen beraten wird. Sollte etwas übersehen worden sein, wird dieser darauf aufmerksam machen.

Stadtv. Runkler zeigt auf, dass NRW an der Spitze steht, was das ambulante Wohnen von Menschen mit  Behinderung betrifft. Das Rheinland ist wiederum deutlich besser aufgestellt als Westfalen-Lippe. Er regt an, anzuerkennen, dass Oberhausen und das Rheinland auf einem sehr guten Weg sind.

Stadtv. Karschti vertritt die Auffassung, dass bezogen auf die Fallzahlen Betreuung und Qualität auf ein anderes Niveau kommen  sollten. Er würde sich eine Einbindung der Gesundheitskonferenz wünschen, denn Pflege ist auch im Gesundheitsbereich vorzufinden.

Frau Beig. Münich zeigt sich enttäuscht über die gerade geführte Diskussion. Im Sozialausschuss wurde festgehalten, dass im Gegensatz zu Düsseldorf keine weiteren Pflegeplätze in Oberhausen benötig werden. Nachbesserungsbedarfe gibt es bei den Wohnungen für Demenzerkrankte, Plätzen für junge Pflegebedürftige, Verstärkung der Wohn- und Pflegeberatung. Diese Ansätze finden sich in den Handlungsempfehlungen wieder. Ein gutes Steuerungsorgan ist an dieser Stelle die Alten- und Pflegekonferenz. Insgesamt sind wir in Oberhausen gut aufgestellt. Da, wo wir es noch nicht sind, müssen wir die Weichen stellen, um besser zu werden.

Stadtv. Nakot merkt an, das es natürlich Verbesserungsbedarfe gibt. Trotzdem sollte nicht aus den Augen verloren werden, was gut läuft wie z. B. die Palliativplätze und Hospizplätze. Wichtig ist, dass die Probleme erkannt wurden.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der LINKE.LISTE Fraktion und der Gruppe Offen für Bürger folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte „Örtliche Planung nach § 7 APG NRW" (ehem. Alten- und Pflegeplan) der Stadt Oberhausen für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2022 und beauftragt die Verwaltung mit einer Maßnahmenplanung zu den in der örtlichen Planung ausgesprochenen Handlungsempfehlungen."

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Anlagen zur Vorlage