01.04.2019 - 26.5 Resolution der SPD-Fraktion im Rat zum Sportstä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Kösling begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms 300 Mio. in den Landeshaushalt eingestellt zu haben. Er würde sich wünschen, dass der gesamte Betrag auf Grundlage der Zuweisungen aus der Sportpauschale innerhalb von NRW auf die Kommunen verteilt wird. Wichtig ist, dass die Eigenanteile für die Vereine/Verbände die Grenzmarke von 20 Prozent möglichst nicht überschreiten und nach Vereinsvermögen und -größe gestaffelt werden.

Stadtv. Nakot sieht in dieser Maßnahme eine realistische Möglichkeit, den vorhandenen Sanierungsstau anzugehen. Förderlich wäre darüber hinaus, wenn auch innovative Projekte finanziert werden könnten. Ferner könnte man über eine Stärkung der Übungsleiterpauschale nachdenken.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ 300 Mio. Euro in den Landeshaushalt für die Zeitspanne 2019-2022 eingestellt zu haben. Diese Mittel könnten ein bedeutsamer Schritt für die Auflösung des Sanierungs- und Investitionsstaus an vielen Sportanlagen in NRW werden.

 

267 Mio. Euro von den insgesamt 300 Mio. Euro schweren Förderprogramms sollen auf Grundlage der Zuweisungen aus der Sportpauschale innerhalb von NRW verteilt werden. Die verbleibenden 33 Mio. Euro sollen in einer separaten Phase für besonders innovative Projekte ausgezahlt werden. Hier sollen die Zuweisungen der Sportpauschale keine Beachtung finden.

 

Bisher sehen die angedachten Förderrichtlinien des Programms vor, die Sportanlagen, die im Besitz von Vereinen/Verbänden sind oder von ebendiesen langfristig gepachtet werden einzubeziehen. Die Eigenanteile für die Vereine/Verbände sollen zwischen 10-50 Prozent betragen.

 

Aufgrund dieser durchaus überdurchschnittlich hohen Eigenanteile und der Tatsache, dass die kommunalen Sportstätten aus dem Programm faktisch ausgeschlossen werden, fordern wir die Landesregierung auf, die Förderrichtlinien unter folgenden Prämissen anzupassen:

 

- Die Mittel-Verteilung auf Grundlage der Zuweisungen aus der Sportpauschale wird auf das gesamte Programm umgelegt. Die Verteilung erfolgt somit gleichmäßig auf alle Kommunen. Die Splittung in zwei separate Töpfe unterstützen wir nicht.

- Mittel aus dem Programm, die im ersten Schritt nicht durch Vereine/Verbände in den jeweiligen Kommunen abgerufen werden, können in einem zweiten Schritt für die Sanierung von kommunalen Sportanlagen verwendet werden. Das hierdurch beschriebene Erstzugriffsrecht der Vereine und Verbände führt somit nicht dazu, dass die langersehnte Förderung von vereins- und verbandseigenen Anlagen beschnitten wird.

- Die NRW.BANK, die das Programm abwickelt, soll gerade bei den Vereinen und Verbänden auch selbsterbrachte bzw. ehrenamtlich erbrachte Arbeitsleistungen in die Berechnung der Eigenanteile aufnehmen können, um das Programm so vor allem für kleine und nicht-finanzstarke Vereine/Verbände attraktiv zu gestalten.

- Die Eigenanteile sollen die Grenzmarke von 20 Prozent nicht überschreiten und nach Vereinsvermögen und -größe gestaffelt werden.

- Den Trainern und Trainerinnen wie auch den ehrenamtlichen Personen in den Vereinen sollen die Fördermittel durch mögliche Aufwandsentschädigungen, Fortbildungsveranstaltungen, etc. ebenfalls zu Gute kommen.

 

Der Rat fordert die Landesregierung auf, diese Aspekte bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinien zu berücksichtigen."