13.03.2019 - 1.5 Grundsätze der Stadt Oberhausen für die Anerken...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Zu Beginn weist Herr Krey darauf hin, dass es in der Anlage auf Seite 4 letzte Zeile korrekt heißen muss: „…auf Ziffer 5 dieser Grundsätze wird verwiesen.“

 

Auf die Ausführungen von Frau Walther Bezug nehmend erläutert Frau Scholz, dass es in der Vergangenheit zu teilweise intensiven Diskussionen im Verfahren der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe kam. Nun soll dem Jugendhilfeausschuss dargestellt werden, nach welchen Grundsätzen über einen entsprechenden Antrag entschieden wird. Eine Überprüfung der Anerkennung erfolgt, wenn Hinweise vorliegen, dass ein entsprechendes Angebot nicht mehr vorgehalten wird.

 

Herr Krey bedankt sich für die transparente Darstellung der Vorgehensweise.

 

Die entwickelten Grundsätze, so Herr Real, sind im Innenverhältnis, beispielsweise bei einem Mitarbeiterwechsel, von besonderer Bedeutung und auch den Trägern werden die Voraussetzungen transparent dargestellt. Da zukünftig alle Antragsteller mit gleichem Maßstab geprüft werden, kann der Jugendhilfeausschuss der Verwaltung im Verfahren um die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe vertrauen.

 

Frau Münich führt ergänzend aus, dass die gesetzliche Grundlage im Verfahren häufig zu Fragen führt. Das Verfahren wird nun durch die Grundsätze transparent und erläutert umfänglich die erforderlichen Schritte. Auf Äußerungen von Frau Walther und Frau Willing-Spielmann eingehend weist sie darauf hin, dass keine regelmäßigen, systematischen Überprüfungen bereits entschiedener Anerkennungen vorgesehen sind.

 

Die Vorlage wird vom Anschluss vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage