07.03.2019 - 10 Verbesserung der Sauberkeit in OberhausenHundek...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Flore äußert sich dahingehend, dass nach der Motivation durch die Stadt langsam Sanktionen umgesetzt werden müssen. Dazu sollte man Hinweisschilder aufstellen.

Herr Lütte fragt an, ob neben allen Hundekotbeutel-Spendern auch Abfallbehälter installiert sind, und wie viele Verwarnungen der Kommunale Ordnungsdienst bereits ausgestellt hat.

Herr Karschti sieht Handlungsbedarf bei der Optimierung von Freilaufflächen und der Kommunikation und regt an, einen Hundebeauftragten einzurichten. Da die Zuständigkeiten von OGM/Stadt/WBO zu vielfältig sind, sollte aus organisatorischen Gründen ein Ansprechparter installiert werden.

Herr Bandel möchte wissen, ob es belastbaren Zahlen gibt, die belegen, dass sich die Sauberkeit verbessert hat.

Herr Motschull teilt mit, dass es keine belastbaren Zahlen gibt. Er findet, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht durch die Stadtverwaltung erzogen werden können und sieht die Eigenverantwortung des Einzelnen mehr im Vordergrund. Er ist persönlich verärgert über die Ignoranz mancher Bürgerinnen und Bürger, die ihren Abfall trotz Hundekotbeutelspender und Abfallbehälter anderweitig entsorgen. Er appelliert an die Politik und Medienlandschaft, die Verantwortung für die Verunreinigungen nicht immer bei der Stadtverwaltung zu suchen. Er lehnt die Einrichtung einer Stelle für einen Hundebeauftragten ab. Er teilt weiterhin mit, dass Sanktionen sehr wohl erfolgen, eine Klassifizierung der Verwarngelder nicht erfolgt, aber bei den Bußgeldern eingeführt werden kann.

Herr Werntgen-Orman führt aus, dass es beispielsweise am Blücherplatz zu einer subjektiven Verbesserung der Abfallsituation gekommen ist. Abfallbehälter sind hier max. 50 m entfernt.

Frau Lauxen sagt, dass bei Verstößen gegen die Nutzung eines Abfallbehälters, eine eigentliche Selbstverständlichkeit, ein Verwarngeld  fällig wird. Diesbezüglich können Hinweisschilder im Rahmen der Kampagne „Respekt wer's sauber hält" aufgestellt werden.

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Beschluss

Die Drucksache M/16/4382-01 wird durch den Umweltausschuss zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

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