07.03.2019 - 4 Änderung der Volksfestsatzung der Stadt Oberhau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Karschti kann der Vorlage nicht folgen und bittet ohne Votum vorzuberaten, was die anderen Ausschuss-Mitglieder allerdings ablehnen.

Er erkundigt sich weiterhin nach der Rechtslage für die Bestimmung der Satzung und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Herr Bandel hofft, dass eine Gebührenerhöhung von 10 - 20 % mit den Schaustellern abgestimmt ist. Außerdem möchte er wissen, wie Oberhausen bei den Gebühren im Vergleich zu Düsseldorf und Crange liegt.

Herr Lütte merkt an, dass eine Gebührenerhöhung von 20 % bei kleinen Stellplätzen und eine Erhöhung von lediglich 10 % bei großen Stellplätzen wenig gelungen sei. Weiterhin fehlt in der neuen Satzung ein Zusatz zur Mehrwertsteuer, wenn diese denn gezahlt werden müsse.

Herr Motschull antwortet, dass die Stadtverwaltung Oberhausen die alleinige Verantwortung für die Sicherheit und damit die Kosten zu tragen habe. Er sichert zu, dass die Vergleichs-zahlen zur Gebührenhöhe nachgereicht werden. Er weist darauf hin, dass mit der Gebührenerhöhung nunmehr annähernde Deckungsgleichheit von Ein- und Ausgaben erzielt worden ist, und dass die Erhöhung mit den Schaustellern abgestimmt worden ist. Die Mehr-wertsteuer darf nicht erhoben werden, da aufgrund eines BFH - Urteils aus dem Jahr 2014 die Vermietung von Standflächen umsatzsteuerfrei ist. Herr Flore gibt abschließend zu bedenken, dass eine geringere Belastung der großen Fahr-geschäfte zur Attraktivitätssteigerung der hiesigen Kirmes beiträgt, da die Schausteller dann nicht wegbleiben.

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Beschluss

       Der Umweltausschuss hat die Vorlage B/16/4421-01 mehrheitlich zustimmend, bei                     einer Enthaltung von Herrn Karschti, vorberaten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4834&TOLFDNR=130783&selfaction=print