07.02.2019 - 2.3 Energieversorgung von städtischen Gebäuden und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 07.02.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
Beratung
Auf Fragen und Anmerkungen von Herrn Stadtv. Runkler, Herrn Stadtv. Große Brömer und Herrn Stadtv. Karschti erläutert Frau Beig. Lauxen, dass im Jahr 2019 die Beziehung von Strom für das Jahr 2020 neu ausgeschrieben werden muss.
Daher werden keine laufenden Verträge geändert, sondern es sollen Qualitätskriterien für die nächste Ausschreibung angepasst werden.
Die Variante B beinhaltet daher eine Mischung von Strom aus alten und neuen Anlagen.
Diese Kriterien sind diejenigen, die das Land für den Bezug von Ökostrom bei den Landeseinrichtungen anlegt und die das Land bei Förderprogrammen fordert.
Der zusätzliche Cent ist vergaberechtlich nur als Zusatz zu erwähnen und stellt kein hartes Kriterium dar.
Frau Beig. Lauxen stellt dar, dass die EVO die Möglichkeit hat, sich zu bewerben.
Herr Oberbürgermeister Schranz weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass der regenerative Strom in den meisten Fällen nicht in NRW produziert wird. Die EVO weist darauf hin, dass der Abfluss von Geldern für die EEG-Umlage im zweistelligen Millionenbetrag liegt. Daher soll das gewählte Modell dazu beitragen, dass eine Chance besteht, regenerative Energie vor Ort zu fördern.
