24.01.2019 - 6 Eichenprozessionsspinner - Geplante Maßnahmen f...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Axt fragt nach, ob die „chemische Keule“ auch für den Privathaushalt gedacht ist. Herr Flore möchte wissen, ob durch den kalten Winter die Population des Eichenprozessions-spinners (EPS) dezimiert wurde. Herr Lütte fragt an, ob auch andere Insekten sterben können, ob die Chemikalie für den Menschen schädlich ist, und ob Auswirkungen auf das Grundwasser möglich sind.

Herr Halm teilt mit, dass wegen der fraglichen Zulässigkeit eines weiteren in Frage kommenden Mittels das Biozid „Neem Protect“ vorzuziehen war. Da dieses auch gegen den Buchsbaumzünsler wirksam ist, ist das Biozid auch für Private erhältlich. Durch den kalten Winter wurde die Population aus seiner Sicht nicht gemindert, eine Schädigung anderer Insekten ist nahezu ausgeschlossen, da diese beim Einsatz des Mittels (Austrieb der Eichen) noch nicht unterwegs sind. Eine Gefährdung für Menschen und Grundwasser sei nicht bekannt.

Herr Werntgen-Orman ergänzt, dass Privatleute den EPS absammeln lassen können oder spritzen können. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung muss allerdings gewährleistet sein, so dass u. U. ordnungsbehördlich gegen Private vorgegangen werden muss, die nichts gegen den EPS unternehmen.

Herr Ingendoh weist darauf hin, dass bei einer Abwägung zwischen Mensch und Natur bei negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen dieser zu bevorzugen ist.

Herr Werntgen-Orman ergänzt noch, dass hinsichtlich des Biozids eine Abstimmung mit dem BUND und dem NABU erfolgt ist.

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Beschluss

Die Drucksache M/16/4278-01 wird durch den Umweltausschuss zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage