25.01.2018 - 3.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Eine grundsätzliche Anmerkung von Herrn Nowak zum Verfahren der Dringlichkeitsentscheidungen wird von Frau Beigeordnete Lauxen mit dem Hinweis auf die EDV-Unterstützung beantwortet. Sobald ein Antrag vorliegt, muss die Verwaltung dann entsprechend reagieren.

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade fasst einstimmig folgenden Beschluss:

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Beschluss

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade genehmigt folgende gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung (GO NRW) durch den Bezirksbürgermeister, Herrn Ulrich Real, und das Mitglied der Bezirksvertretung Sterkrade, Herrn Holger Ingendoh, per Dringlichkeitsentscheidung am 04.01.2018 getroffene Entscheidung:

 

a) „Die Anhörung der Bezirksvertretung Sterkrade im Zusammenhang mit dem Erlass der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplan Nr. 535, 1. Erg. -Ortskern Holten- mit folgendem Satzungstext ist hiermit vollzogen:

 

siehe beigefügte Drucksache Nr. B/16/3241-01

 

Gesetzliche Grundlage: siehe Satzungstext

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage