17.12.2018 - 36 Übernahme von 40% der gesetzlich geregelten Trä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Blanke sieht zwar das Geld gut angelegt, möchte jedoch vermeiden, dass es zum Gewohnheitsrecht für die Träger wird, denn es handelt sich um einen Anteil, den eigentlich das Land übernehmen müsste.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird gemäß §1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister vom 23.03.2015 verzichtet.

 

Der Rat der Stadt beschließt die Übernahme von 40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen vom 01.01.2019 bis zum 31.07.2019.

 

Bereits bestehende Regelungen zur Übernahme von Trägeranteilen wie z.B. bei befristeten Platzausweitungen in Kindertageseinrichtungen bleiben hiervon nach wie vor unberührt.

 

Durch die Bildung einer Rückstellung im laufenden Haushaltsjahr 2018 beim Auftrag 310006010101 - Betriebsführung, Kostenart 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe von 700.000 EUR ist eine ergebnisneutrale Darstellung und somit Finanzierung im Haushaltsjahr 2019 gesichert."

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