17.12.2018 - 28 Errichtung von je einer Rettungswache in Oberha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass es sich bei dieser sowie den folgenden 6 Drucksachen um Maßnahmen handelt, die ursprünglich erst im Jahr 2019 geplant waren. Da allerdings im Investitionshaushalt 2018 noch investive Mittel zur Verfügung stehen, können diese Maßnahmen in das Jahr 2018 vorgezogen werden.

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Große Brömer, Frau Stadtv. Wittmann, Frau Stadtv. Stehr, Dez. Schmidt, Stadtv. Blanke, Stadtv. Bruckhoff und OB Schranz.

Stadtv. Große Brömer merkt an, dass diese und die nächsten 6 Vorlagen den Anschein von Jahresabschlussfieber erwecken, alles noch vorhandene Geld auszugeben. Bereits beim Ankauf des Bürogebäudes an der Essener Straße Ende des Jahres 2016 hat er darauf hingewiesen, dass die Verwaltung durch ein internes Frühwarnsystem rechtzeitig prüfen müsste, welche investiven Mittel evtl. nicht ausgegeben werden können. Vor allem, wenn sich herausstellt, dass die Vorhaben im vorhandenen Investitionsrahmen nicht realisiert werden können, muss die Politik frühzeitig in die Diskussion eingebunden werden.

OB Schranz sieht es ähnlich und hält es keineswegs für zufriedenstellend, wenn es am Ende des Jahres zu solchen Entscheidungen kommt. Es handelt sich um vorgezogene Maßnahmen aus dem Jahr 2019 oder solche, die bereits Maßnahmen vorheriger Haushalte waren, sodass der Rat sich mit den Inhalten nicht mehr beschäftigen muss. Der Vorschlag ist, die Maßnahmen vorzuziehen, um den überbuchten Haushalt 2019 zu entlasten. Die Verwaltung arbeitet mit einem recht komplexen System, indem sie regelmäßig alle 6 Wochen gemeinsam mit dem Kämmerer zu sogenannten Investitionskonferenzen einlädt. Bei diesen Treffen tragen die Bauherrenbereiche zu ihren Maßnahmen vor und berichten über die Abarbeitungsstände. Die Tatsache, dass bis September/Oktober 2018 zu den Maßnahmen kommuniziert wurde, dass man bis Ende Dezember mit einer Abarbeitung rechnen darf und in den beiden Treffen im November und Dezember plötzlich gesagt wurde, es klappt bei mehreren Maßnahmen in beträchtlichem Umfang doch nicht, hat ihn dazu veranlasst, darüber nachzudenken, wie das Instrument so genutzt werden kann, dass das Reporting den tatsächlichen Abarbeitungserwartungen entspricht.

Frau Stadtv. Wittmann möchte bei den vorgezogenen Maßnahmen aus dem Jahr 2019 sichergehen, dass eine umfängliche Information über die Planungsprozesse erfolgt, bevor sie abgearbeitet werden. Das gilt insbesondere für den Innenausbau des Bürohauses an der Essener Straße.

OB Schranz teilt mit, dass die Essener Straße kurzfristig in die Liste aufgenommen worden sei. Er bittet darum, möglichst vorerst bei dem praktizierten Verfahren bleiben zu können, denn er geht davon aus, dass der Report zukünftig früher erfolgt.

Frau Stadtv. Stehr stellt fest, dass die Finanzmittel klug investiert sind. Das ist der wichtigste Punkt, auch wenn die Situation nicht befriedigend ist.

Frau Stadtv. Wittmann sieht die Planung nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung. Beim Umbau des Ratssaals konnte man erkennen, dass Diskussionsbedarf bestand. Das vermisst sie bei der Essener Straße und der Schule.

OB Schranz weist darauf hin, dass es bei der Vorplanung einer neuen Schule darum geht, dem Ratsauftrag nachzukommen.

Dez. Schmidt teilt für die Essener Straße mit, dass es zunächst nur um die Mittelbindung geht. Die Detailplanung wird in den Fachausschüssen vorgestellt.

Stadtv. Blanke macht ebenfalls deutlich, bei einem solchen Investitionsvolumen vom Verfahren bis zur Vergabe eingebunden werden zu wollen. Da reicht ihm als Begründung die Kurfristigkeit nicht aus.

Stadtv. Bruckhoff hat aus der Presse entnommen, dass neue Mitarbeiter ins Concordiahaus einziehen. Was hat das mit Blick auf den vorgesehenen Leerzug des Concordiahauses zu bedeuten?

OB Schranz berichtet, dass die weitere Nutzung des Concordiagebäudes solange erfolgen wird, bis der Umzug des Sozialbereichs in das Bürogebäude an der Essener Straße möglich sein wird.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss und die vorherige Kenntnisnahme des Umweltausschusses.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der Maßnahmen sowie die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie nachfolgend aufgeführt:

 

 

Investitionsmaßnahme

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

610002160100001

Rettungswache OB-Süd

785110

Anlage im Bau Hochbau OGM

400.000,00

610002160100001

Rettungswache OB-Süd

785120

HOAI-Leistungen OGM

100.000,00

610002160100002

Rettungswache OB-Nord

785110

Anlage im Bau Hochbau OGM

400.000,00

610002160100002

Rettungswache OB-Nord

785120

HOAI-Leistungen OGM

100.000,00

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2018 wird eingehalten."

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