17.12.2018 - 40 Masterplan „Saubere Luft für Oberhausen“ – Endb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz berichtet über vier Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) für „Saubere Luft“ in Bielefeld, Hagen, Wuppertal sowie auch Oberhausen, weil in allen vier Städten der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wird. Die Stadt Oberhausen wird beigeladen.

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Axt, Stadtv. Karschti, Stadtv. Mellis, Stadtv. Bandel, Stadtv. Flore, Stadtv. Dr. Goeke, Stadtv. Große Brömer, Frau Stadtv. Walther, Stadtv. Bruckhoff, Frau Stadtv. Wittmann, Stadtv. Brodrick und Frau Beig. Lauxen.

Stadtv. Axt wirbt für Zustimmung zu dem Masterplan, denn er bereitet den Weg vor, ein Dieselfahrverbot auf der Mülheimer Straße verhindern zu können. In dem Masterplan steckt eine Mobilitätswende und die Möglichkeit, die CO² Werte dem Ziel ein Stück näher zu bringen. Allerdings reicht es nicht aus, nur die Maßnahmen, die zur Mobilitätswende führen, langfristig umzusetzen, um die Grenzwertüberschreitung auf der Mülheimer Straße signifikant zu senken. Damit die Luftqualität in Oberhausen wirklich verbessert wird, muss über Ausweitungen von Tempo 30-Zonen, LKW-Fahrverboten und auch der Reduzierung von Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr nachgedacht werden. Auch der Rad- und Fußverkehr muss mutiger als bislang gefördert werden.

Stadtv. Karschti vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen relativ wenig bewirken, denn die Verkehre haben nicht den Einfluss auf die Schadstoffbelastung in der Luft, wie die Hintergrundbelastungen z.B. der GMVA.

Stadtv. Runkler merkt an, dass der Masterplan durchaus vernünftige Ansätze hat. Die Maßnahme, ein LKW-Fahrverbot herbeizuführen, erscheint sinnvoll, ist aber noch nicht die endgültige Lösung des Problems. Die Ursachen liegen tiefer. Beim Feinstaub, den man in den Griff bekommen hat, wurde von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gesprochen, bei NOx gibt es dazu keine Erkenntnisse. Die Fahrverbote beruhen auf richterlichen Entscheidungen. Eine gesetzliche Ermächtigung gibt es nicht. Oberhausen ist die einzige Stadt, die über Elektrobusse verfügt und diese sogar gemäß Ratsbeschluss bei entsprechender Förderung flächendeckend anschaffen will.

Stadtv. Mellis macht deutlich, dass der Masterplan nach seinem Eindruck keine neuen Erkenntnisse zur Reduzierung der Schadstoffe eröffnet, sondern vielmehr eine Reihe von Maßnahmen auflistet, deren Wirkung als Grundlage zur Reduzierung von verkehrsbedingten Stickstoffdioxidemissionen umstritten ist, wie z. B. die Ausweitung und konsequente Umsetzung eines LKW-Fahrverbotes, Tempo 30 und das Fahrverbot für Diesel. Hinzu kommt, dass diese Maßnahmen sich nur gegen die verkehrsbedingten Emissionen richten und nicht gegen die Emissionen aus den Hintergrundbelastungen, die einen deutlich höheren Einfluss auf die Gesamtbelastung haben. Eine Mobilitätswende kann nur erreicht werden, wenn die Bürger, aber auch die Verwaltung, Wirtschaft und die städt. Unternehmen aktiv an dem Prozess mitwirken und diesen gestalten können. Deshalb sollten erst alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, die auf eine freiwillige Mobilitätswende setzen und eine saubere bedürfnisgerechte Mobilität ohne Autoabhängigkeit ermöglichen.

Stadtv. Bandel hat den Eindruck, dass es scheinbar keine belastbaren Daten oder eine vergleichbare Situation gibt. Dennoch wird eine Entscheidung erwartet, da Oberhausen in die Klageverfahren einbezogen wurde. Er geht davon aus, dass die fünf großen Gruppen in die die 27 Einzelmaßnahmen zusammengefasst sind, ihre Wirkung zeigen werden. Man brauche den Masterplan, weil man zur Realisierung dieser vielen Maßnahmen, die teilweise hohe Investitionen erfordern, auf Fördermittel angewiesen sei. Gegenüber der Bezirksregierung muss dargelegt werden, dass alles unternommen wird, um die NOx-Belastung herabzusetzen.

Stadtv. Flore teilt die Auffassung, dass eine Mobilitätswende wichtig ist, diese jedoch auf freiwilliger Basis von dem Bürger kommen muss. Dazu gehören auch maßgeblich ein attraktiver ÖPNV und eine Linie 105. Viele Maßnahmen werden erst langfristig eine Wirkung erzielen. Er ist davon überzeugt, dass die kurzfristigen Maßnahmen ein Verbot nicht verhindern können. Die Überwachung der Fahrverbote durch die Polizei hält er nicht für durchführbar. Bevor es zu einer Tempo 30-Zone auf der Mülheimer Straße kommt, müssen mögliche Ausweichverkehre geprüft werden.

Stadtv. Dr. Goeke sieht das Problem bei der Politik, die sich zu sehr auf den Autoverkehr und Güterverkehr konzentriert hat. Eine Zunahme der Verkehre ist bereits heute schon zu erwarten, denkt man an die weitere Bebauung des Stahlwerksgeländes und des Waldteichgeländes. Wenn die Luft verbessert werden soll, muss man über die Einführung von Tempo 30 und eine Verringerung des Individualverkehrs unter Einbindung der Autohersteller nachdenken.

Stadtv. Große Brömer hält es ebenfalls für eine Illusion, dass mit dem Masterplan ein Fahrverbot verhindert werden kann. Dazu reichen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht aus. Außerdem existiert für ihn ein unlogischer Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und NOx. Je intensiver die Diskussion über NOx ist, desto mehr werden Dieselfahrzeuge durch Benzinfahrzeuge ausgetauscht, was wiederum dem Klima schadet, da der CO² Gehalt in der Luft ansteigt. Eine Diskussion über die E-Mobilität ist durchaus berechtigt, wird jedoch nicht die entscheidende Auswirkung auf Fahrverbote haben. Die  Entwicklung steckt noch in den Anfängen und bedarf einer kritischen Diskussion, wenn es stimmt, dass die Produktion der sich im Augenblick auf dem Markt befindlichen E-Autos eine CO²-Bilanz hat, die so hoch ist, wie ein Auto mit Verbrennungsmotor, das 200.000 km gefahren ist. Auch der Fahrradumstieg befindet sich noch in einer hoffnungsvollen Planungsphase. Man benötigt eine generelle Wende des ÖPNV im gesamten Ruhrgebiet, wenn die Mobilitätswende das Ziel sein soll. Der Ausbau des ÖPNV, insbesondere in klammen Ruhrgebietsstädten, scheiterte bisher an der Finanzierung. Um Verbindungen zu schaffen, die mit den heutigen nicht vergleichbar sind, sind Bundes-, Landes- und Fördermittel gefragt.

Frau Stadtv. Walther regt an, zur Abwendung von Fahrverboten den Vorschlag wie auf der Seite 26 der Klagebegründung der DHU ausgeführt, aufzugreifen und zur Erleichterung des Vollzugs die Ausgabe bestimmter selbstgestalteter Plaketten an Verkehrsteilnehmer, die zur Durchfahrt berechtigt sind, vorzusehen. Damit kann eine Maßnahme angeboten werden, die für eine schnellstmögliche Umsetzung geeignet ist. Der Masterplan ist nur ein Schritt und keine Grundlage. Er ist nicht die Lösung.

Stadtv. Bruckhoff hat einige inhaltliche Fragen zu den Seiten 56 ff des PWC Gutachtens. Zur Beantwortung von Fragen zu dem Gutachten standen die Berater der Firma PWC im Rahmen der Vorberatung in den Fachausschüssen zur Verfügung.

Frau Stadtv. Wittmann sieht großen Gesprächsbedarf, wenn über angemessene Maßnahmen für Oberhausen gesprochen wird. In Fahrradstädten wie Kopenhagen hält nach ihrer Aussage niemand der Regen vom Fahrradfahren ab. Was die Verbesserung des  ÖPNV anbelangt, möchte sie nachfragen, ob die seinerzeit im Rahmen der Haushaltskonsolidierung veranlassten Kürzungen wieder rückabgewickelt werden könnten. Das würde sie für ein gutes Signal halten, zumal sich der Stärkungspakt dem Ende nähert. Dann müsste man nicht auf den Bund und das Land warten.

Stadtv. Brodrick fragt nach, an wieviel Stationen im Stadtgebiet die Möglichkeit besteht, innerhalb von 20 Minuten den Ladevorgang abzuschließen. Wahrscheinlich müsste dafür die entsprechende Infrastruktur erst geschaffen werden.

Frau Beig. Lauxen berichtet, dass die DUH vier Klagen eingereicht hat, über die das OVG Münster zu entscheiden hat. Eine davon betrifft Oberhausen. Aus der Klagebegründung geht u. a. hervor, dass die Stadt Oberhausen aufgefordert wird, schnellstmöglich den Luftreinhalteplan anzupassen. Dazu gab es bereits vor etwa sechs Wochen einen Termin mit der Bezirksregierung zwecks Aktualisierung des Luftreinhalteplans mit den Maßnahmen aus dem Masterplan. Ferner gibt es die Aufforderung darzustellen, mit welchen Maßnahmen die Stadt Oberhausen glaubt, unter die Grenzwerte kommen zu können. In der Anlage 3 sind die kurzfristigen Maßnahmen zur Mobilitätswende für die nächsten zwei Jahre aufgeführt. Perspektivisch muss das Ziel der Maßnahmen die Verkehrsverflüssigung und Verkehrsverstetigung sein, unabhängig von Tempo 30 oder dem LKW-Fahrverbot. Zur Maßnahme „Umweltorientiertes Verkehrsmanagement im Umfeld der Mülheimer Straße“ wurde ein Förderantrag in Millionenhöhe gestellt, der bereits bewilligt wurde. Ebenfalls bewilligt wurden aufgrund der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ Fördermittel für Maßnahmen bei der Feuerwehr auf der Mülheimer Straße, um Stauengpässe auf der Mülheimer Straße künftig reduzieren zu können. Darüber hinaus wurde in der letzten Woche der Förderantrag für den Bau einer Radabstellanlage am Bahnhof Osterfeld-Süd bewilligt. Bei den restriktiven Maßnahmen macht das LKW-Fahrverbot nur Sinn, wenn es sich um ein 24-Stunden-Fahrverbot von der Landwehr bis zur A 516 handelt, mit Ausnahme der Wirtschaftsverkehre. Nur so können Umleitungsverkehre vermieden werden, weil die LKW dann erst gar nicht in die Stadt fahren werden. Durch die Digitalisierung soll es zu einer dynamischen Verkehrslenkung u. a. auf der Mülheimer Straße kommen. Wichtig ist es, Möglichkeiten zu schaffen, die dazu führen, dass keine Ausweichverkehre in die Quartiere kommen. Über eine grüne Welle mit Tempo 30 sollte nachgedacht werden. In Richtung Norden findet ein Durchgangsverkehr statt, der weder in der Stadt einkaufen, noch sich dort aufhalten möchte. Es wäre hilfreich, diesen Verkehr anders leiten zu können. Was die Gesundheitsbelastung von NOx anbelangt, so wird in diesem Zusammenhang von Herz- und Kreislauferkrankungen gesprochen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe BOB im Rat und einem Mitglied der Gruppe Offen für Bürger folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den Masterplan „Saubere Luft für Oberhausen" mit seinem breitgefächerten Maßnahmenbündel als Grundlage zur Reduzierung der verkehrsbedingten Stickstoffdioxidemissionen in Oberhausen.

 

2. Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Masterplans mit dem Ziel, die Verhängung von Fahrverboten zu vermeiden, in die von der Bezirksregierung vorzunehmende Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Oberhausen einzubringen.

 

3. Er beauftragt die Verwaltung, die notwendige „Mobilitätswende" einzuleiten. Die Maßnahmen des Masterplans sind unter Berücksichtigung ihrer Wirkung und der finanziellen und personellen Notwendigkeiten zu priorisieren und vor der Umsetzung dem Rat der Stadt jeweils zur Entscheidung vorzulegen.

 

4. Der Rat der Stadt Oberhausen fordert die Fördergeber auf Bundes- und Landesebene auf, die Förderquoten für finanzschwache Kommunen zu erhöhen, da ohne diese Erhöhung weitere Fördermittel nicht beantragt werden können, somit eine kurzfristige und dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte  deutlich erschwert wird."

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