17.12.2018 - 43 Straßenbauprogramm 2019 - 2021

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft die TOP 43 und 43.1 zur gemeinsamen Beratung auf. Die Ergebnisse sind bei dem jeweiligen TOP dargestellt.

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Runkler, Stadtv. Karschti, Frau Stadtv. Wittmann, Frau Beig. Lauxen, Stadtv. Große Brömer, Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Bruckhoff, Stadtv. Ingendoh, Frau Stadtv. Müthing, Frau Stadtv. Walther und Beig. Motschull.

Stadtv. Runkler zeigt als Folge des Beschlusses über das Straßenbauprogramm auf, dass KAG-Beiträge anfallen können. Da das bei der heutigen Beschlussfassung noch nicht bekannt ist, sollen KAG-Maßnahmen unter den Vorbehalt gestellt werden, dass nach der Bürgerbeteiligung noch ein Ratsbeschluss für die einzelne Maßnahme erforderlich wird. Dadurch würde auch die Verwaltung geschützt, in der Bürgerversammlung sagen zu müssen, der Rat habe das so beschlossen und deshalb könnten die Bedenken nicht mehr aufgegriffen werden. Des Weiteren geht es darum, Nicht-KAG-Maßnahmen alternativ anzubieten, falls der Rat sich dafür entscheidet, aufgrund der Bürgeranhörung auf eine Umsetzung einer Maßnahme zu verzichten. Auf diese Weise soll die Unterstützung des Rates signalisiert werden, dass eine Finanzierung durch das Land bedacht wird.

Für Stadtv. Karschti geht der Antrag zwar in die richtige Richtung, aber er reicht nicht aus. Er befürwortet im Sinne der Transparenz ein Kataster, als Auszug aus dem eingesetzten Softwareprodukt der Firma CAOS.

Frau Stadtv. Wittmann unterstützt den zweiten Absatz und sieht als wichtigen Aspekt die Kompensation des Einnahmeausfalls. Keine Unterstützung findet der erste Absatz. Der sollte gestrichen werden. Stattdessen schlägt sie vor, an den zweiten Absatz anzufügen, dass die Verwaltung beauftragt wird, einen Vorschlag vorzulegen, ob und wie Maßnahmen, die KAG-Beiträge zur Folge haben, unter deren Verzicht finanziert werden können, ohne dass das Investitionsvolumen der Stadt beeinträchtigt wird.

OB Schranz stellt fest, dass demnach eine Beschlussnotwendigkeit entfallen würde.

Frau Beig. Lauxen teilt mit, dass in der Liste zum Straßenbauprogramm nicht ersichtlich ist, welche Ausbaumaßnahmen an den vorgeschlagenen Straßen beitragspflichtig sind, sei es nach KAG oder Baugesetzbuch. Sie regt an, diese Angaben für das Programm 2019 zu ergänzen und in Zukunft direkt kenntlich zu machen. Sie gibt zu bedenken, dass der Vorschlag, einen Ratsbeschluss im Anschluss an die Bürgerbeteiligung herbeizuführen, dazu führen kann, dass es bei einzelnen Maßnahmen zu Terminschwierigkeiten kommt. Deshalb schlägt sie vor, Transparenz dadurch herzustellen, indem sie die entsprechenden Angaben zur Beitragspflicht im Straßenbauprogramm für das Jahr 2019 ergänzt und zukünftig regelmäßig hinterlegt.

Stadtv. Große Brömer merkt an, dass nach der Beschlussfassung über das Straßenbauprogramm durch den Rat und der sich anschließenden Bürgerbeteiligung keine Auswertung mehr durch den Rat erfolgt. Es wäre dann durchaus sinnvoll, wenn der Rat in die Lage versetzt wird, die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung abschließend werten zu können. Terminprobleme können durch eine vernünftige Organisation vermieden werden, indem zeitgerecht Bürgerversammlungen durchgeführt werden.

Frau Stadtv. Stehr macht deutlich, dass die Stadt es sich nicht erlauben kann, auf die Forderung dieser Beiträge zu verzichten. Die Formulierung, dass Einnahmeausfälle in geeigneter Weise erstattet werden sollen, hält sie bei einem Antrag als problematisch, auch wenn ihn im Kern alle begrüßen würden. Die Frage ist, ob das Anliegen nicht an den Planungsausschuss zurückverwiesen werden sollte, dort gemeinsam diskutiert wird und dann evtl. ein gemeinsamer Antrag daraus entstehen könnte.

Stadtv. Bruckhoff plädiert auch für eine Vertagung des Antrags mit dem Ziel, eine gemeinsame Formulierung zu finden.

Stadtv. Ingendoh hält es nicht für den richtigen Weg, wenn eine lautstarke Minderheit über eine Mehrheit entscheidet. Es ist nicht Sinn der Politik, dass man sich nach der Bürgerbeteiligung der Minderheit unterordnet.

Frau Stadtv. Müthing berichtet, dass die KAG-Beiträge auch ein Thema beim Städtetag waren. Dort ergab sich aufgrund der Diskussionen in anderen Städten, dass man sehr wohl bedenken muss, möglicherweise andere Begehrlichkeiten zu wecken, wenn die Bürger nicht mehr zu KAG-Beiträgen herangezogen werden.

Wenn das Straßenbauprogramm in den nächsten Beratungsgang geschoben werden kann, so Stadtv. Große Brömer, und in diesem Zusammenhang die Änderungsvorschläge diskutiert werden können, ist er selbstverständlich damit einverstanden, auch den Antrag in der nächsten Beratungsfolge beraten zu lassen. Andernfalls müsste er auf Abstimmung beharren.

OB Schranz würde eine Vertagung der Beschlussfassung über das Straßenbauprogramm kritisch hinterfragen. Die Ersatzmaßnahmen, die vorhin beschlossen wurden, resultieren aus den Verschiebungen der Straßenbaumaßnahmen. Wenn der Beschluss erst im Februar 2019 gefasst wird, liegt die Befürchtung nahe, dass es im nächsten Jahr im Vergleich zu den Jahren bis 2018 zu noch größeren Schwierigkeiten bei der Abarbeitung des Straßenbauprogramms kommen wird. Bei einer heutigen Beschlussfassung könnten bereits im Januar 2019 die Ausschreibungsverfahren in Gang gesetzt werden. Für OB Schranz stellt sich die Frage, ob der Rat das Gremium ist, das bei den KAG-Beiträgen auf jeden Fall entscheiden muss? Je nach Maßnahme und bezirklicher Bedeutung könnten auch der Planungsausschuss oder die Bezirksvertretungen zuständig sein.

Für Frau Stadtv. Walther geht es um ein möglichst einheitliches Procedere. Deshalb fasst sie zusammen, was nach ihrer Auffassung einvernehmlich war. Die Maßnahmen des Straßenbauprogramms sollten zusätzlich die Information erhalten, ob und in welcher Höhe KAG-Beiträge fällig werden und Alternativen, deren Größenordnung benannt und hinterlegt werden. Alternativ zur Beschlussfassung durch den Rat nach der Bürgerbeteiligung könnte die Bezirksvertretung zuständig sein. Hinzu kommt noch der Prüfauftrag zu Kompensationen.

OB Schranz weist darauf hin, dass es nicht möglich ist, die absolute Höhe der KAG-Beiträge auszurechnen und zu hinterlegen. Das ergibt sich aus den Kosten der Maßnahme. Den Ratsbeschluss könnte man umgehen, indem man ihn ersetzt durch einen Beschluss der zuständigen Gremien des Rates. Dann lässt man es offen und es könnte nochmal geprüft werden, wo die originäre Zuständigkeit liegt. Er schlägt vor, jetzt sowohl über das Straßenbauprogramm, als auch über den Antrag zu entscheiden.

Beig. Motschull merkt an, das die Entscheidung nicht ganz deutlich sei, ob eine Entscheidungsbefugnis bei den Bezirksvertretungen (BezV) liegt. Er zitierte § 2 Abs. 2 der BezV-Richtlinien und meint, es müsse jeweils im Einzelfall entschieden werden.

Frau Stadtv. Wittmann zieht ihren Änderungsvorschlag zurück.

OB Schranz lässt sodann zuerst über den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der FDP im Rat unter Berücksichtigung seiner ergänzenden Formulierung und anschließend über das Straßenbauprogramm 2019 - 2021 abstimmen. Die Beschlüsse sind bei dem jeweiligen TOP hinterlegt.

 

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich eine Zuständigkeitsprüfung durch den Bereich 4-6/Recht im Zusammenhang mit dem Straßenbauprogramm vorgenommen wurde. Als Ergebnis kann folgendes festgehalten werden:

- Zuständig für die Entscheidung über das Straßenbauprogramm ist nach der Zuständigkeitsordnung der Planungsausschuss. Der Rat der Stadt kann die Entscheidung hierüber - auch konkludent - an sich ziehen.

- Die Bezirksvertretungen sind - auf der Grundlage des Straßenbauprogramms - zuständig für die Entscheidung über die Reihenfolge der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen im jeweiligen Stadtbezirk, bezogen auf Gemeindestraßen, Wege und Plätze, deren Verkehrsbedeutung nicht über den jeweiligen Stadtbezirk hinausgeht.

- Das Straßenbauprogramm 2019 - 2021 hat der Rat der Stadt unter dem Vorbehalt beschlossen, dass, soweit sich für eine einzelne Maßnahme eine KAG-Beitragspflicht ergibt, das zuständige Ratsgremium nach Durchführung der Bürgerbeteiligung über die tatsächliche Durchführung der betreffenden Maßnahme (nochmals) beschließen soll.

- Zuständiges Ratsgremium in diesem Sinne ist der Planungsausschuss; der Rat der Stadt kann jedoch auch insofern die Entscheidung an sich ziehen.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt das Straßenbauprogramm 2019 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 4.148.160,00 EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.062.500,00 EUR.

 

a. Planungsleistungen für investive Straßenbaumaßnahmen              329.000,00 EUR

Finanzstelle 560012010101000 - Straßenbau Ing.

Finanzposition 785240 - AiB Tiefbau Ing. WBO

 

b. Straßenbauprogramm investive Baumaßnahmen (Anlage 1)              2.271.000,00 EUR

Finanzstelle 560012010190000 - Straßenbau-             

programm Gemeindestraßen

Verpflichtungsermächtigungen 2019 zu Lasten 2020              1.000.000,00 EUR

Finanzstelle 560112010190000 - Straßenbauprogramm

Kreisstraßen              100.000,00 EUR

Finanzstelle 560112010190000 Straßenbauprogramm

Verpflichtungsermächtigungen 2019 zu Lasten 2020              50.000,00 EUR

Landesstraßen               100.000,00 EUR

Finanzposition 785200 - AiB Tiefbaumaßnahmen

 

Auszahlungen investiver Straßenbau Gesamt              2.800.000,00 EUR

Verpflichtungsermächtigungen Gesamt              1.050.000,00 EUR

 

c. Planungsleistungen für konsumtive Straßenbaumaßnahmen              100.000,00 EUR

Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen u. sonst.

öffentl. Verkehrsflächen

Kostenart 521145 - Aufwendungen für Straßenbau-

programm Ing. Leistungen

 

d. Straßenbau für konsumtive Baumaßnahmen (Anlage 2)

Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen u. sonst.              700.000,00 EUR

öffentl. Verkehrsflächen

Auftrag 560112010104 - Kreisstraßen              200.000,00 EUR

Auftrag 560212010106 - Landesstraßen              100.000,00 EUR

Kostenart 521144 - Aufw. f. Straßenbauprogramm

 

Aufwendung konsumtiver Straßenbau Gesamt              1.100.000,00 EUR

 

e. Kanalbegleitende Maßnahmen (investiv)

Finanzstelle 560012010100300 - Kanalbegleitende              149.350,00 EUR

Maßnahmen Gemeindestraßen 

Verpflichtungsermächtigung 2019 zu Lasten 2020              12.500,00 EUR

Finanzstelle 560112010100300 - Kanalbegleitende              37.500,00 EUR

Maßnahmen Kreisstraßen

Finanzstelle 560212010100300 - Kanalbegleitende              61.310,00 EUR

Maßnahmen Landesstraßen

 

Auszahlung kanalbegleitende Maßnahmen Gesamt              248.160,00 EUR

Verpflichtungsermächtigung              12.500,00 EUR

 

Gesamtbudget 2019                                                                              4.148.160,00 EUR

Gesamtbudget inkl. VE

 

Für Maßnahmen, bei denen KAG-Beiträge erhoben werden, ist nach Durchführung der Bürgerbeteiligung ein Beschluss der zuständigen Ratsgremien einzuholen.

Die Verwaltung wird beauftragt, dabei für Maßnahmen, die KAG-Beiträge zur Folge haben, alternative Vorschläge ohne KAG-Beiträge vorzulegen, um das Investitionsvolumen nicht zu beeinträchtigen.

 

Der Rat der Stadt unterstützt die Forderung, dass auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen im Bestand schnellstmöglich verzichtet und der Einnahmeausfall in geeigneter Form den Kommunen erstattet wird.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt das Straßenbauprogramm 2019 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 4.148.160,00 EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.062.500,00 EUR.

 

a. Planungsleistungen für investive Straßenbaumaßnahmen              329.000,00 EUR

Finanzstelle 560012010101000 - Straßenbau Ing.

Finanzposition 785240 - AiB Tiefbau Ing. WBO

 

b. Straßenbauprogramm investive Baumaßnahmen (Anlage 1)              2.271.000,00 EUR

Finanzstelle 560012010190000 - Straßenbau-             

programm Gemeindestraßen

Verpflichtungsermächtigungen 2019 zu Lasten 2020              1.000.000,00 EUR

Finanzstelle 560112010190000 -Straßenbauprogramm

Kreisstraßen              100.000,00 EUR

Finanzstelle 560112010190000 Straßenbauprogramm

Verpflichtungsermächtigungen 2019 zu Lasten 2020              50.000,00 EUR

Landesstraßen               100.000,00 EUR

Finanzposition 785200 - AiB Tiefbaumaßnahmen

 

Auszahlungen investiver Straßenbau Gesamt              2.800.000,00 EUR

Verpflichtungsermächtigungen Gesamt              1.050.000,00 EUR

 

c. Planungsleistungen für konsumtive Straßenbaumaßnahmen              100.000,00 EUR

Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen u. sonst.

öffentl. Verkehrsflächen

Kostenart 521145 - Aufwendungen für Straßenbau-

programm Ing. Leistungen

 

d. Straßenbau für konsumtive Baumaßnahmen (Anlage 2)

Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen u. sonst.              700.000,00 EUR

öffentl. Verkehrsflächen

Auftrag 560112010104 - Kreisstraßen              200.000,00 EUR

Auftrag 560212010106 - Landesstraßen              100.000,00 EUR

Kostenart 521144 - Aufw. f. Straßenbauprogramm

 

Aufwendung konsumtiver Straßenbau Gesamt              1.100.000,00 EUR

 

e. Kanalbegleitende Maßnahmen (investiv)

Finanzstelle 560012010100300 - Kanalbegleitende              149.350,00 EUR

Maßnahmen Gemeindestraßen 

Verpflichtungsermächtigung 2019 zu Lasten 2020              12.500,00 EUR

Finanzstelle 560112010100300 - Kanalbegleitende              37.500,00 EUR

Maßnahmen Kreisstraßen

Finanzstelle 560212010100300 - Kanalbegleitende              61.310,00 EUR

Maßnahmen Landesstraßen

 

Auszahlung kanalbegleitende Maßnahmen Gesamt              248.160,00 EUR

Verpflichtungsermächtigung              12.500,00 EUR

 

Gesamtbudget 2019              4.148.160,00 EUR

Gesamtbudget inkl. VE              5.210.660,00 EUR

 

 

Für Maßnahmen, bei denen KAG-Beiträge erhoben werden, ist nach Durchführung der Bürgerbeteiligung ein Beschluss der zuständigen Ratsgremien einzuholen.

Die Verwaltung wird beauftragt, dabei für Maßnahmen, die KAG-Beiträge zur Folge haben, alternative Vorschläge ohne KAG-Beiträge vorzulegen, um das Investitionsvolumen nicht zu beeinträchtigen.

 

Der Rat der Stadt unterstützt die Forderung, dass auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen im Bestand schnellstmöglich verzichtet und der Einnahmeausfall in geeigneter Form den Kommunen erstattet wird.

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Anlagen zur Vorlage

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