11.12.2018 - 4 Wartezeiten und Probleme bei der EinbürgerungHo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
23. Sitzung des Integrationsrates
- Gremium:
- Integrationsrat
- Datum:
- Di., 11.12.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Vors. Erdas nimmt Bezug auf die letzte Sitzung des Integrationsrates, in der Auffälligkeiten, was Wartezeiten und Antragstellung beim Einbürgerungsverfahren angeht, festgestellt wurden. Sie begrüßt zu diesem TOP den zuständigen Bereichsleiter Herr Ohletz.
Zunächst nennt Herr Ohletz Allgemeines zur Einbürgerung. So ist in der Regel Voraussetzung, dass man 8 Jahre in Deutschland lebt, den eigenen Lebensunterhalt verdient, die deutsche Sprache beherrscht und nicht straffällig geworden ist. Die aktuell verlängerten Wartezeiten bei Beratungsgesprächen zur Einbürgerung erklärt er mit einer deutlichen Erhöhung der Zahl von Ratsuchenden (2017: 950; 2018 bisher: 1600). Zum Großteil hätten die Menschen dabei zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Anspruch auf Einbürgerung, da sie u.a. oftmals erst seit einem Jahr in Deutschland leben. Die Mitarbeitenden in der Einbürgerungsstelle würden zwar telefonisch schon deutlich darauf aufmerksam machen, dass, wenn Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kein Anspruch besteht, allerdings bestünden viele der betreffenden Personen dennoch auf eine persönliche Vorsprache. Da jede/-r ein Recht auf eine solche Vorsprache in der Einbürgerungsstelle habe, würden selbstverständlich auch Termine vergeben werden.
Für solche Termine seien jeweils 30 Minuten angesetzt, oftmals bringen Menschen jedoch auch Fragen zur Einbürgerung von (mehreren) Familienmitgliedern mit, wodurch sich die Beratung noch zeitaufwändiger gestalte.
Die dadurch entstandene Erhöhung der Wartezeiten habe Herr Ohletz auch bemerkt und halte die 6-8 Monate, die durchschnittlich bis zur Einbürgerung eines Menschen vergehen, für eine „nicht tolerable Zeit." Es werde allerdings versucht, dem entgegenzuwirken, durch die Aufstockung einer Halbzeit- auf eine Vollzeitstelle, geänderte Öffnungszeiten und dadurch, dass Menschen mit Anspruch zudem zu gesonderten Terminen eingeladen werden.
Herr Aksünger stellt die Frage, woher die Betroffenen entsprechende Informationen bekommen, sodass sie denken, sich beispielsweise nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland einbürgern lassen zu können. Herr Ohletz antwortet, dass die betreffenden Personen in der Beratung auch danach gefragt wurden, jedoch sei keine klare Herkunft dieser Fehlinformation erkennbar. Die Leute hätten die Information „vom Hörensagen".
Des Weiteren seien die Ablehnungsbescheide, so Herr Ohletz, jetzt auch kostenpflichtig (150,00 €). Diese Maßnahme sei nicht zur Abschreckung gedacht, sondern dadurch begründet, dass diese Bescheide in der Vergangenheit einen sehr kleinen Prozentsatz ausgemacht hätten und daher auf die Erhebung von Gebühren verzichtet wurde. Nun allerdings seien die Fallzahlen gestiegen, Beratungen bänden Personal und der Verwaltungsaufwand wachse. Jedoch gebe es auch die Möglichkeit, Erlassanträge zu stellen.
Herr Tüzün merkt an, wie man präventiv vorgehen kann, damit insbesondere auch die Leute mit Anspruch auf Einbürgerung möglichst schnell beraten werden können.
Herr Erdogan berichtet von einer seiner Mitarbeiterinnen, die seit 1½ Jahren auf ihre Einbürgerung wartet.
Herr Telli stellt dabei auch den Bezug zur Einbürgerungskampagne der Stadt Oberhausen her: Lange Wartezeiten wirken demotivierend, die Behörden seien jedoch auch angehalten, alle Ratsuchenden gleich gut zu versorgen. Er plädiert dafür, bestehende Infrastruktur und Möglichkeiten, wie bspw. gesonderte Termine für Menschen mit Anspruch auf Einbürgerung zu nutzen, um Wartezeiten zu minimieren. Informationen müssten zielgerichtet übermittelt werden.
Herr Sahin schlägt vor, Flyer mit Basics zur Einbürgerung bspw. in Vereinen wie Migrantenselbstorganisationen und an andere Multiplikator*innen zu verteilen.
Herr Telli ergänzt, dass es wichtig sei, Informationen systematisch zu vermitteln, um auch Geflüchtete zu erreichen, die objektiv noch keinen Anspruch auf Einbürgerung haben. Eine Möglichkeit hierzu sieht er darin, etwaige Flyer auch über das Kommunale Integrationszentrum und die Flüchtlingsberatungsstellen zu verteilen. Herr Ohletz sagt, er nehme diese Anmerkungen und Ideen auf. Er fügt hinzu, dass zu beachten sei, dass die genannten Voraussetzungen (8 Jahre Aufenthalt etc.) grundlegende Faktoren seien, alles spezifischere jedoch schwierig abzubilden sei.
Herr Basoglu äußert weiterhin die Idee, dass der Bürgerservice Schulungen beispielsweise mit der Kurbel veranstalten könnte, um Multiplikator*innen zu schulen und somit die Verbreitung von Fehlinformationen zu verringern und dieser vorzubeugen. Herr Koch sieht diesen Ansatz der Schulung von Multiplikator*innen als „richtigen Weg" und schlägt weiterhin vor, das Thema im „Arbeitskreis Flucht und Migration" im Februar anzusprechen und den entsprechenden Personenkreis zu informieren.
Vors. Erdas beendet den TOP und bedankt sich bei Herrn Ohletz.
