06.12.2018 - 1.7 IGA Metropole Ruhr 2027Beschlussfassung – Unser...

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Beratung

Herr Stadtv. Große Brömer stellt fest, dass in der Vorlage steht, dass die Hauptstandorte eine stärkere Kostenbeteiligung erhalten. Er bittet um nähere Erläuterung, insbesondere zu der Frage, in welchem Verhältnis Kosten aufgeteilt werden sollen.

Herr Stadtv. Karschti bittet um Erläuterung, inwieweit die in der Vorlage genannte Kompensation erfolgen soll.

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras stellt dar, dass es sich um eine freiwillige Angelegenheit handelt, die kompensiert werden muss. Da noch keine Deckung gefunden worden ist, können die Gelder auch noch nicht ausgezahlt werden.

Frau Beig. Lauxen berichtet, dass der Durchführungsgesellschaft insgesamt 2,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Im ersten Schritt sind die Kostenanteile für die beteiligten Städte und Kreise nach dem normalen Umlageschlüssel des RVR berechnet worden. Danach sind für die Städte Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen die aufgeführten Summen verdoppelt worden, also für die Standorte, an denen die Zukunftsgärten stattfinden. Danach zahlt Dortmund jährlich 653.000 Euro, Duisburg 532.000 Euro und Gelsenkirchen 294.000 Euro in die Durchführungsgesellschaft ein. Die verbleibende Summe ist zwischen den anderen Städten aufgeteilt worden, so dass die Stadt Oberhausen 36.191 Euro zu zahlen hat. Wäre die Verteilung nur nach dem Umlageschlüssel ohne eine Gewichtung vorgenommen worden, hätte die Stadt Oberhausen 104.750 Euro zahlen müssen.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss berät die Vorlage gegen die Stimmen der Linke.Liste-

Fraktion mit großer Mehrheit zustimmend vor.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4314&TOLFDNR=128792&selfaction=print