29.11.2018 - 1.3 Quartalsbericht zur Entwicklung der Erzieherisc...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

Zunächst lobt Herr Krey die gelungene Darstellung.

 

Herr Pütz erläutert auf Nachfrage von Frau Willing-Spielmann zur Situation unbegleitet minderjähriger Ausländer, dass nur noch vereinzelt Zuzüge zu verzeichnen sind. Wegen Erreichens der Volljährigkeit wird nur noch etwa ein Drittel der Leistungen an Minderjährige erbracht. Aber auch die an Volljährige erbrachten Leistungen nehmen perspektivisch wegen deren Vollendung des 21. Lebensjahres ab. Eine gute Versorgung sei auch außerhalb der Jugendhilfe sichergestellt.

 

Da Träger steigende Kosten, z. B. aus einer Lohnsteigerung, umlegen, sieht Frau Willing-Spielmann allgemein keine weitere Kostenersparnis.

 

Dem stimmt Herr Pütz in so weit zu, als Reduzierungen nicht in weiterem Umfang fortschreibbar sind.

 

Herr Krey weist diesbezüglich darauf hin, dass im Haushalt 2019 für Kostensteigerungen ein Ansatz von 3 % über das für 2018 prognostizierte Ergebnis hinaus berücksichtigt wurde.

 

Frau Walther bemängelt zunächst die teilweise schlechte Lesbarkeit der Tabellen. Ihr ist die Arbeit mit dem Menschen wichtig und fragt, ob ein Verhältnis zwischen der Arbeit mit dem Menschen und administrativer Aufgaben gebildet werden kann. Hierauf teilt Herr Pütz mit, dass das Verhältnis nicht quantifizierbar ist. Jedoch bildet die Arbeit mit dem Menschen einen Schwerpunkt.

 

Auf den Wunsch von Herrn Krey, die aktuellen Werte mit denen des Vorjahres zu vergleichen, weist Herr Deniz darauf hin, dass ab 08/18 noch keine validen Daten vorliegen. Im Vergleich Juli 2017 zu Juli 2018 konnte jedoch im stationären Bereich eine Reduzierung um etwa 133.000 EUR und im ambulanten Bereich um etwa 200.000 EUR erfolgen. Dabei wird das primäre Ziel verfolgt, Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien unterzubringen, um ein Heranwachsen im Familienkreis zu fördern.

 

Die Vorlage wird sodann vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen.

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