29.11.2018 - 1 Masterplan „Saubere Luft für Oberhausen“ – Endb...

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Beratung

Herr Dr. Teichmann von der Fa. PWC stellt den Endbericht des Masterplans mittels einer PowerPoint-Präsentation vor.

 

Herr Flore merkt an, dass der Masterplan ein sehr umfangreiches Werk sei, und auf Grund der Kürze der Zeit lediglich ohne Votum vorberaten wird.

Er sieht bei der Mobilitätswende das Augenmerk auf Motivation und Überzeugungsarbeit. Von Bestrafung und Zwang soll bei den vorgestellten restriktiven Maßnahmen nach Möglichkeit wenig bis keinen Gebrauch gemacht werden. Ein Tempolimit sollte nur eingeführt werden, wenn es auch Sinn macht, da die Mülheimer Straße eine wichtige Verkehrsachse in Oberhausen ist. Bis zur Abstimmung in der Ratssitzung werden noch mehr Fakten benötigt.

Herr Dr. Teichmann teilt auf Anfrage von Herrn Lütte mit, dass die ebenfalls als Emittent angegebene Hintergrundbelastung nicht Thema des Gutachtens war und daher dazu keine Angaben gemacht werden können.

Herr Karschti kritisiert, dass der Endbericht kaum Spielräume lässt, kaum kreative Ansätze ausweist, und die beschriebenen Maßnahmen vor Gericht keinen Bestand haben werden.

Er möchte weg von der Hotspot-Betrachtungsweise, hin zur ganzheitlichen Betrachtung und will auch die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet wissen; so handelt es sich um eine Bundesstraße, die als Umgehung für die Bundesautobahnen ausgewiesen ist.

Frau Lauxen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Mülheim und Essen Tempo 30 auf Bundesstraßen einführen konnten.

Herr Janetzki fragt an, ob neben den Kosten der empfohlenen Maßnahmen zur NOx-Senkung die monetären Nutzen der restriktiven Maßnahmen benannt werden können. Herr Dr. Teichmann verneint dies. Ebenfalls sind Verdrängungs- bzw. Ausweichverkehre nicht mit berücksichtigt.

Frau Axt weist ebenfalls auf den Umfang der Unterlagen und die kurze Einarbeitungszeit hin.

Sie schlägt außerdem vor, dass man durch eine Geschwindigkeitsanpassung und entsprechende Schaltung der Ampelanlagen, die Strecke unattraktiv machen kann und somit die Schadstoffe senken kann.

Herr Ingendoh sieht im Masterplan die Grundlage für die Finanzierung der Folgemodelle. Die intensive Diskussion in der Fraktion ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen, da zudem die Schadstoffherkunft aus seiner Sicht noch fraglich ist. Die Einhaltung der Grenzwerte soll mit möglichst wenigen Eingriffen erfolgen.

Herr Sostaric merkt an, dass wegen der Nichteinhaltung der Grenzwerte lediglich drei EU-Staaten angeklagt sind. Eine Erklärung aus seiner Sicht wäre, dass vielleicht in Deutschland die EU-Vorgaben für das Aufstellen der Messstationen nicht berücksichtigt worden sind.

Herr Dr. Teichmann weist darauf hin, dass ein Versetzen von Messstationen - um bessere Messwerte zu erhalten - ein negatives Zeichen für die Öffentlichkeit abgeben würde.

Herr Opdenhövel führt aus, dass bei den restriktiven Maßnahmen die Schadstoffe nicht verringert sondern nur verlagert werden. Auch hier wird noch Zeit für eine genaue Prüfung der einzelnen Szenarien benötigt.

Frau Lauxen möchte zunächst die Maßnahmen gewichten und dann eine Strategie entwickeln. Man könne entweder abwarten, was das Gericht der Stadt „aufgibt" oder im gesellschaftlichen Konsens Maßnahmen (möglichst geringe Einschränkung der Mobilität, Wirtschaftspartner Vorschläge machen lassen) im Vorfeld ergreifen, um die Grenzwerte zu senken.

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Beschluss

Der Umweltausschuss hat die Drucksache B/16/4197-01 ohne Votum vorberaten.

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