12.11.2018 - 3.1 Haushaltssanierungsplan 2019 ff. und Haushalt 2019

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Beratung

Herr Stadtkämmerer Tsalastras stellt anhand einer Präsentation die positive Entwicklung des Haushaltes 2018 dar und erläutert, inwieweit diese auch Eingang in die Planung für das Haushaltsjahr 2019 gefunden hat. Des Weiteren erläutert er die wesentlichen Punkte der vorliegenden Veränderungsnachweisungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2019 (siehe Anlage).

Frau Stadtverordnete Müthing fragt nach, ob der angekündigte Nachtragshaushalt 2019 nunmehr entfallen kann. Dieses wird durch Herrn Stadtkämmerer Tsalastras verneint, da mit dem Nachtragshaushalt die zu erwartenden gesetzlichen Änderungen im Haushaltsplan nachvollzogen werden müssen. Das entsprechende 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes ist bislang jedoch noch nicht verabschiedet worden.

Herr Stadtverordneter Bruckhoff stellt fest, dass der nunmehr sehr positiv aufgestellte Haushalt 2019 noch deutlich besser hätte sein können, wenn es nicht zu den für die Stadt Oberhausen so negativen Auswirkungen durch das geänderte Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) gekommen wäre. Herr Stadtkämmerer Tsalastras erläutert, dass Grundlage für die Änderungen im GFG auch ein entsprechendes Gutachten gewesen sei. Letztendlich sei die Interpretation der Ergebnisse immer auch eine politische Entscheidung. Auf entsprechende Nachfrage vom Herrn Stadtverordneten Bruckhoff erklärt Herr Stadtkämmerer Tsalastras, dass das GFG 2019 noch nicht formal verabschiedet worden ist, die feststehenden Auswirkungen jedoch bereits in die Berechnungen der Landesregierung eingeflossen sind.

Frau Stadtverordnete Müthing legt dar, dass auch ihre Fraktion nicht begeistert über die Änderungen im GFG sei. Gleichwohl sieht sie die Stadt Oberhausen auf einem guten Wege. Trotz Bedenken an der einen oder anderen Stelle werde die CDU-Fraktion den Haushalt 2019 vollumfänglich mittragen. Es gelte jedoch auch weiterhin, mögliche Sparpotenziale zu identifizieren. Darüber hinaus erklärt Frau Stadtverordnete Müthing, dass ihre Fraktion die Anträge „Senioren im Mittelpunkt" (A/16/4177-02) sowie den Antrag „Weiterführung des Verhütungsmittelfonds" (A/16/4155-01) mittragen werde. Hinsichtlich des Antrages der Koalition „Erhöhung der Einkommensgrenze in der Elternbeitragssatzung für KTE und OGS" (A/16/4180/01) bestünde noch Beratungsbedarf und sie würde darum bitten, diesen Antrag daher bis zur Ratssitzung zurückzustellen.

Herr Stadtkämmerer Tsalastras erläutert, dass eine mehrheitliche Zustimmung zu diesem Antrag Auswirkungen auf die Haushaltssatzung 2019 hätte. Er schlägt daher vor, durch die Kämmerei für die Ratssitzung zwei unterschiedliche Haushaltssatzungen vorzubereiten.

Herr Stadtverordneter Karschti erklärt, dass seine Gruppe noch Beratungsbedarf habe, sich aber bei den Haushaltsberatungen grundsätzlich konstruktiv verhalten werde.

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Beschluss