08.11.2018 - 3.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Sterkrade
- Datum:
- Do., 08.11.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Diese Dringlichkeitsentscheidung wäre laut Frau Cremer nicht notwendig gewesen, da Frau Beigeordnete Lauxen bereits eine Zustimmung der Baumkommission zur Fällung dieser Bäume am Ende einer der vorherigen Sitzungen eingeholt hat.
Die Bezirksvertretung Sterkrade fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Sterkrade genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 17.09.2018 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von drei städtischen Linden an der Erzbergerstr. 49.
Dringlichkeitsentscheidung
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Bezirksbürgermeister, Herr Real und ein Mitglied der Bezirksvertretung Sterkrade, Herr Ingendoh, gemäß § 36
Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die Unterzeichner stimmen der nachstehenden Begründung zu.
Aufgrund des geplanten Bauvorhabens an der Erzbergerstr. 49 müssen drei städtische Linden, die im Zufahrtsbereich zur Baustelle bzw. auf der zukünftigen Zufahrtsstraße stehen, gefällt werden.
