08.11.2018 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 306, 2. Änderung- Weseler Str...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Unter Hinweis auf die Zeilen 42 ff fragt Herr Cordes nach, wie dort eine Bebauung ohne rechtskräftigen Bebauungsplan erfolgen konnte. Herr Perian weist darauf hin, dass hier ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, bei dem mit einer Befreiung entsprechend gebaut werden kann. Das Bauvorhaben ist genehmigt worden.

 

Auf Wunsch von Herrn Ingendoh erläutert Herr Perian für die anwesenden Anwohnerinnen und Anwohner aus diesem Bereich den Begriff des einleitenden Änderungsbeschlusses.

 

Herr Perian bestätigt Herrn Carstensen, dass drei Reihenhäuser davon betroffen sind.

 

Auf die beiden Fragen des Herrn Bezirksbürgemeisters Real teilt Herr Perian mit, dass im Rahmen der Bürgerbeteiligung eine 14-tägige Offenlage ohne eine Bürgerversammlung geplant ist. Die Offenlage wird im Amtsblatt der Stadt Oberhausen und auf der städtischen Homepage veröffentlicht.

 

Herr Bezirksbürgermeister Real stellt fest, dass die Bezirksvertretung Sterkrade der Bitte des Herrn Ingendoh auf eine Wortmeldung eines betroffenen Anwohners zustimmt.

 

Der Anwohner weist auf das ca. 15 Jahre andauernde Verfahren hin. Ursprünglich hat der Anwohner geplant, dort selber zu bauen und fragt nach, wann dort endlich etwas passiert.

 

Herr Perian beantwortet die Frage des Anwohners dahingehend, dass aufgrund der Einwendungsmöglichkeiten in einem Bebauungsplanverfahren keine zeitlichen Prognosen abgeben werden können. Durchschnittlich liegt in Oberhausen ein Bebauungsplanverfahren unter drei Jahre.

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade vollzieht die Anhörung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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