30.10.2018 - 3.2 Haushalt 2019

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Tsalastras teilt mit, dass die Veränderungsnachweisungen erst im Finanz- und Personalausschuss vorgelegt werden.

 

Sollte ein Nachtragshaushalt erforderlich sein, wird dieser Anfang April vorgelegt.

 

Bei den Kosten der Unterkunft konnten Aufwendungen reduziert werden, da eine geringere Fallzahl im Sozialbereich durch Verlagerung der vorübergehend erwerbsunfähigen Personen in die Erwerbsfähigkeit und beim Jobcenter durch Aktivieren der Leistungsempfänger erreicht werden konnte.

 

Frau Willing-Spielmann regt an, die pflichtigen Kosten sichtbar zu machen, damit ggf. ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden kann. Hierzu erläutert Herr Tsalastras, das eine Kennzeichnung von pflichtigen und nichtpflichtigen Kosten so wie auch freiwilligen und nichtfreiwilligen Kosten haushaltstechnisch nicht möglich ist.

Auch die von Frau Walther vorgeschlagene Nutzung einer Excel-Tabelle ist nach Aussage von Herrn Tsalastras nicht möglich, da es sich bei dem Haushaltsplan um ein komplexes System mit Verknüpfungen handelt.

 

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Beschluss

Frau Oberste-Kleinbeck stellt fest, dass die Teilergebnisse sowie die Teilfinanzpläne des Haushaltsplanentwurfes für den Produktbereich 05 -Soziale Leistungen- sowie für den Produktbereich 07 -Gesundheitsdienste- formal ohne Votum vorberaten sind.

 

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